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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes 1 – 2006
„Industriegebiet Anklam“.
2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung mit Umwelt-
bericht zum Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“.
3. Betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 BauGB zur
Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 06.04.2006 den Beschluss gefasst, dass der Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ zur Herstellung von Baurechten für eine Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben aufgestellt wird.
Das entsprechende Bauleitplanverfahren wurde in der zurückliegenden Zeit durchgeführt,
d. h. es wurden die Unterlagen sowie verschiedene Fachgutachten erarbeitet, öffentliche Auslegungen und die Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung erfolgte.
Der Hansestadt Anklam liegt mit Schreiben vom 12.12.2011 eine überarbeitete Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern – Greifswald zu den Kompensationsmaßnahmen E 2 für den Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ vor.
Auf Grund der aktuell sehr großen Bedeutung der Haffwiesen bei Leopoldshagen als Bruthabitat für Limikolen (Watvögel) kann die geplante Kompensationsmaßnahme E 2 nicht, wie ursprünglich vorgesehen, umgesetzt werden.
Es war die Anpflanzung einer mehrreihigen Feldgehölzhecke in der Gemarkung Bugewitz, Flur 7, Flurstücke 96/1, 98/1, 99/4 und 100/1 vorgesehen.
Die geplanten Gehölzpflanzungen sind in Grünlandbereichen geplant, die insbesondere von
Großem Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz besiedelt werden. Gehölzbestände haben einen sehr negativen Einfluss auf Limikolen, sie passen nicht in das Habitatschema dieser Arten. Es ist davon auszugehen, dass größere Abstandsflächen zu Pflanzungen unbesiedelt bleiben würden und Gehölzbestände Ansitzwarte bzw. Unterschlupf für Prädatoren (Beutegreifer/Beutefänger) bieten könnten.
Auf Grund der vorliegenden Stellungnahme und der Empfehlung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern – Greifswald wird eine andere Kompensationsmaßnahme vorgesehen und daher ist eine nochmalige beschränkte Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich.
Die Maßnahme E 2 kann in der Gemarkung Bugewitz mit den bisher vorgesehenen Inhalten (identische Artenliste und Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept) umgesetzt werden.
Dazu ist die Pflanzung nachfolgender Heckenabschnitte geeignet. Der Reihenabstand soll dabei jeweils 1,50 m und der Außenabstand zur letzten Pflanzreihe 2,00 m betragen.
Grundstückseigentümer der Flächen für die neue E 2 Maßnahme sind die Hansestadt Anklam. Das Einverständnis des Pächters der landwirtschaftlichen Nutzflächen, Herrn Schön-Petersen und des Vertreters des WBV „Uecker – Haffküste“, Herrn Uecker wurde erteilt.
Die neue Kompensationsmaßnahme E 2 wurde zwischenzeitlich durch das Ingenieurbüro
D. Neuhaus & Partner GmbH in die Unterlagen eingearbeitet, um eine beschränkte Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vornehmen zu können. Anschließend erfolgt die Abwägung in den entsprechenden Gremien der Stadtverwaltung bevor der Satzungsbeschluss gefasst wird.
Die somit zusätzlich entstandenen Kosten durch die Wiederholung von Verfahrensschritten werden durch die Nord Stream AG getragen.
Anlagen:
- Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“
- Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“
(Die Anlagen werden jeweils nur einmal der Fraktion zur Verfügung gestellt.)