Drucksache - FB2/113/2012  

Betreff: Änderung der Hundesteuersatzung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Bahr, Silvia   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
01.10.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.10.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Hundesteuersatzung  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt unter Bezugnahme auf die Festlegungen im Haushaltssicherungskonzept  2012 (Beschluss der Stadtvertretung DS FB2/105/2012 vom 22.03.2012) die Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Hundesteuer in der anliegenden Fassung mit Wirkung zum 01.01.2013.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Durch die Stadtvertretung wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept (DS FB2/105/2012 vom 22.03.2012) die Erhöhung der Hundesteuer beschlossen.

Auf Grund dieser Beschlussfassung ist vorgesehen, mit Wirkung zum 01.01.2013 eine neue Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer für die Hansestadt Anklam mit folgenden Änderungen zu erlassen:

 

 

Änderung der Steuersätze (§ 5):

Hundesteuer für den 1. Hund              von bisher              30,00 EUR               auf              nunmehr              36,00 EUR

Hundesteuer für den 2. Hund              von bisher               60,00 EUR               auf               nunmehr              84,00 EUR

Hundesteuer für jeden

weiteren  Hund                                          von bisher              60,00 EUR              auf              nunmehr          102,00 EUR

 

 

Reduzierung der gefährlichen Hunderassen (§ 5):

Die im § 5 Abs. 3 Pkt. A aufgeführten gefährlichen Hunde reduzieren sich von bisher  12 auf die 4 im folgenden aufgeführten Hunderassen oder Gruppen in Anlehnung an die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V vom 4. Juli 2000 einschließlich Änderungen):

 

  1. American Pitbull Terrier
  2. American Staffordshire Terrier
  3. Staffordshire Bull Terrier
  4. Bull Terrier.

 

Die im Ergebnis der Satzungsänderung zu erwartenden Mehreinnahmen belaufen sich auf ca. 4.700,00 EUR.

 

Die folgende Übersicht zeigt, dass sich die Hansestadt Anklam auch nach der Satzungsänderung etwa im Mittelfeld von Städten in Mecklenburg/Vorpommern bewegt.

 

Stadt /Gemeinde

1.Hund

2.Hund

3.Hund

Gefährlicher Hund

Demmin

45,00

  63,00

   76,00

306,00

Greifswald

72,00

114,00

145,00

-

Grevesmühlen

60,00

  90,00

180,00

600,00

Güstrow

55,00

  65,00

   80,00

-

Hagenow

40,00

  55,00

   60,00

250,00

Heringsdorf

36,00

  48,00

   60,00

510,00

Ueckermünde

36,00

  60,00

   72,00

420,00

Waren

37,00

  60,00

   70,00

500,00

Wolgast

52,00

  62,00

   72,00

614,00

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hundesteuersatzung (2883 KB)