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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss genehmigt die auf Grund äußerster Dringlichkeit getroffene Entscheidung des Bürgermeisters - Vorlage FB2/096/2011 - entsprechend § 38 Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 zur Annahme des Angebotes der Sparkasse Vorpommern vom 28.11.2011 mit einem Effektivzinssatz von 3,01 % und einem Nominalzinssatz von 2,98 % zum Zwecke der Umschuldung eines Kommunaldarlehens.
Sachdarstellung:
Siehe anliegende Dringlichkeitsvorlage und -entscheidung FB2/096/2011 vom 28.11.2011