Drucksache - FB1/467/2011  

Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
10.08.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
18.08.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Verwaltung das entsprechende Bauleitplanverfahren vorzunehmen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die von der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam am 26.08.2010 beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Schreiben vom 21.06.2011 durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg – Vorpommern genehmigt.

Der geänderte Bereich beinhaltet die Fläche des Bebauungsplanes 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es unbedingt erforderlich, eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen:

 

  1. Ortsteil Pelsin/Stretense

 

Mit der Eingemeindung der Orte Stretense und Pelsin ergibt sich die Notwendigkeit diese Flächen in unseren Flächennutzungsplan aufzunehmen, da beide Orte über keinen eigenen Flächennutzungsplan verfügen.

 

  1. Anpassung Bebauungsplan – Flächennutzungsplan

 

Weiterhin soll mit diesem Verfahren eine Anpassung des Flächennutzungsplanes auf Grund von laufenden Bauleitplanverfahren vorgenommen werden.  Entsprechend § 8 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

 

  1. Einarbeitung von einzelnen Bauleitplanverfahren

 

Die einzelnen Bauleitplanverfahren aus der zurückliegenden Zeit zu Teilbereichen innerhalb des Flächennutzungsplanes sollen in dieser Änderung mit eingearbeitet werden.

 

  1. Entwicklungsprozess

 

Den Bedürfnissen der fortgeschrittenen Zeit entsprechend bedarf es in verschiedenen Bereichen ebenfalls einer Änderung bzw. einer Anpassung.

(Aufhebung Mittelfeld, 3. Abschnitt)

 

Die Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Flächenausweisungen wird im Bauleitplanverfahren den Abgeordneten zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Hansestadt Anklam wird das Planungsbüro Neuhaus & Partner mit der Überarbeitung beauftragen.