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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die von der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam am 26.08.2010 beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Schreiben vom 21.06.2011 durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg – Vorpommern genehmigt.
Der geänderte Bereich beinhaltet die Fläche des Bebauungsplanes 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“.
Aus Sicht der Verwaltung ist es unbedingt erforderlich, eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen:
Mit der Eingemeindung der Orte Stretense und Pelsin ergibt sich die Notwendigkeit diese Flächen in unseren Flächennutzungsplan aufzunehmen, da beide Orte über keinen eigenen Flächennutzungsplan verfügen.
Weiterhin soll mit diesem Verfahren eine Anpassung des Flächennutzungsplanes auf Grund von laufenden Bauleitplanverfahren vorgenommen werden. Entsprechend § 8 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die einzelnen Bauleitplanverfahren aus der zurückliegenden Zeit zu Teilbereichen innerhalb des Flächennutzungsplanes sollen in dieser Änderung mit eingearbeitet werden.
Den Bedürfnissen der fortgeschrittenen Zeit entsprechend bedarf es in verschiedenen Bereichen ebenfalls einer Änderung bzw. einer Anpassung.
(Aufhebung Mittelfeld, 3. Abschnitt)
Die Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Flächenausweisungen wird im Bauleitplanverfahren den Abgeordneten zur Entscheidung vorgelegt.
Die Hansestadt Anklam wird das Planungsbüro Neuhaus & Partner mit der Überarbeitung beauftragen.