Drucksache - FB2/085/2011  

Betreff: Stellungnahme zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
14.06.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.06.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt zur Überörtlichen Prüfung der Hansestadt Anklam hinsichtlich der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der sonstigen Verwaltungstätigkeit der Kommune (Prüfungsprotokoll des Gemeindeprüfungsamtes Nr. 145/2010 vom 2.2.2011; siehe Anlage 1) gemäß § 9 Abs. 3 KPG M-V insoweit Stellung, als dass sie sich die Stellungnahme der Hansestadt Anklam vom 15.4.2011 zum vorgenannten Prüfungsprotokoll (Anlage 2) zu Eigen macht.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Gemäß Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 2.5.2011 (Anlage 3) hat die Stadtvertretung zum Prüfungsbericht der Überörtlichen Prüfung der Hansestadt Anklam hinsichtlich der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der sonstigen Verwaltungstätigkeit der Kommune der Jahre 2008 und 2009 durch Beschluss Stellung zu nehmen.

 

Am 28.4.2011 wurde der Prüfungsbericht im Hauptausschuss unter Mitwirkung der Verwaltungsleitung, des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes sowie der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde unter Einbeziehung der Stellungnahme der Verwaltung vom 15.4.2011 erörtert. Der diesbezügliche Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 4 beigefügt. Es ergaben sich keine Hinweise darauf, dass mit der Stellungnahme der Verwaltung den kritischen Bemerkungen des Prüfungsberichtes nicht hinreichend Rechnung getragen wurde.

 

Es kann anhand der Stellungnahme festgestellt werden, dass die Verwaltung in den Fällen berechtigter Beanstandungen in der Regel unverzüglich reagiert und Veranlassungen getroffen hat, diesbezügliche Mängel abzustellen. Soweit dies noch nicht möglich war (z. B. bei der Bewilligung von ÜPL/APL vor ihrer Verfügung), wird die Verwaltung den Prüfungsbericht zum Anlass nehmen, diesbezüglich künftig den Rechtsvorschriften zu entsprechen.