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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt zur Überörtlichen Prüfung der Hansestadt Anklam hinsichtlich der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der sonstigen Verwaltungstätigkeit der Kommune (Prüfungsprotokoll des Gemeindeprüfungsamtes Nr. 145/2010 vom 2.2.2011; siehe Anlage 1) gemäß § 9 Abs. 3 KPG M-V insoweit Stellung, als dass sie sich die Stellungnahme der Hansestadt Anklam vom 15.4.2011 zum vorgenannten Prüfungsprotokoll (Anlage 2) zu Eigen macht.
Sachdarstellung:
Gemäß Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 2.5.2011 (Anlage 3) hat die Stadtvertretung zum Prüfungsbericht der Überörtlichen Prüfung der Hansestadt Anklam hinsichtlich der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der sonstigen Verwaltungstätigkeit der Kommune der Jahre 2008 und 2009 durch Beschluss Stellung zu nehmen.
Am 28.4.2011 wurde der Prüfungsbericht im Hauptausschuss unter Mitwirkung der Verwaltungsleitung, des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes sowie der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde unter Einbeziehung der Stellungnahme der Verwaltung vom 15.4.2011 erörtert. Der diesbezügliche Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 4 beigefügt. Es ergaben sich keine Hinweise darauf, dass mit der Stellungnahme der Verwaltung den kritischen Bemerkungen des Prüfungsberichtes nicht hinreichend Rechnung getragen wurde.
Es kann anhand der Stellungnahme festgestellt werden, dass die Verwaltung in den Fällen berechtigter Beanstandungen in der Regel unverzüglich reagiert und Veranlassungen getroffen hat, diesbezügliche Mängel abzustellen. Soweit dies noch nicht möglich war (z. B. bei der Bewilligung von ÜPL/APL vor ihrer Verfügung), wird die Verwaltung den Prüfungsbericht zum Anlass nehmen, diesbezüglich künftig den Rechtsvorschriften zu entsprechen.