|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die in den Anlagen 1 und 2 vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen zum Haushaltsplan 2010 sowie die sich daraus in der anliegenden Fassung geänderte Haushaltssatzung 2011, welche
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen auf 15.109.400 EUR
die Ausgaben auf 16.485.000 EUR
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen auf 5.374.800 EUR
die Ausgaben auf 5.374.800 EUR
den Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen auf 1.075.600 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung 172.600 EUR
den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 633.500 EUR
den Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 1.510.900 EUR
die Hebesätze für die
Grundsteuer A 250 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.
festsetzt.
Sachdarstellung:
Derzeit befindet sich der Haushaltsplan 2011 der Hansestadt Anklam (DS FB2/074/2011 vom 10.3.2011) zur Prüfung und Genehmigung bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde. Zwei Voraussetzungen zur Genehmigung wurden – zumindest aus formaler Sicht – nach Ansicht der Verwaltung erfüllt:
Derzeit ist nicht absehbar ob bzw. wann mit einer Genehmigung zu rechnen ist.
Zwischenzeitlich besteht aus unterschiedlichen Anlässen heraus Bedarf nach einer kurzfristigen Ergänzung bzw. Änderung von Haushaltspositionen. Dies im Rahmen eines Nachtragshaushaltes bzw. über ÜPL/APL zu realisieren ist auf Grund des noch nicht rechtskräftigen Haushaltsplanes nicht möglich.
Möglich ist aber in Abstimmung mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde die Änderung bzw. Ergänzung von Haushaltsansätzen. Im Falle einer Genehmigung wären diese Änderungen sofort planwirksam und eine Verzögerung bis zum 1. Nachtragshaushalt, der sich ohnehin vorwiegend auf die Umsetzung der Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes konzentrieren soll, könnte vermieden werden.
Die in den Anlagen 1 und 2 vorgeschlagenen sowie in Anlage 3 und 4 erläuterten Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen folgende 4 Sachverhalte: