Drucksache - FB2/084/2011  

Betreff: Ergänzung zum Haushaltsplan 2011
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
14.06.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales Empfehlung
21.06.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.06.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die in den Anlagen 1 und 2 vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen zum Haushaltsplan 2010 sowie die sich daraus in der anliegenden Fassung geänderte Haushaltssatzung 2011, welche

 

im Verwaltungshaushalt

              die Einnahmen auf                            15.109.400 EUR

              die Ausgaben auf                            16.485.000 EUR

 

im Vermögenshaushalt

              die Einnahmen auf                               5.374.800 EUR

              die Ausgaben auf                              5.374.800 EUR

 

den Gesamtbetrag der Kredite für

Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen auf                              1.075.600 EUR

davon für Zwecke der Umschuldung                   172.600 EUR

 

den Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf                   633.500 EUR

 

den Höchstbetrag der Kassenkredite

auf                                                                        1.510.900 EUR

 

die Hebesätze für die

                            Grundsteuer A              250 v.H.

                            Grundsteuer B              350 v.H.

                            Gewerbesteuer              350 v.H.

festsetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Derzeit befindet sich der Haushaltsplan 2011 der Hansestadt Anklam (DS FB2/074/2011 vom 10.3.2011) zur Prüfung und Genehmigung bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde. Zwei Voraussetzungen zur Genehmigung wurden – zumindest aus formaler Sicht – nach Ansicht der Verwaltung erfüllt:

 

  • Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes (DS FB2/082/2011 vom 26.5.2011)
  • Stellungnahme vom 9.6.2010 im Rahmen der Anhörung gemäß § 28 (1) VerwVerfG M-V vom 16.5.2011

 

Derzeit ist nicht absehbar ob bzw. wann mit einer Genehmigung zu rechnen ist.

 

Zwischenzeitlich besteht aus unterschiedlichen Anlässen heraus Bedarf nach einer kurzfristigen Ergänzung bzw. Änderung von Haushaltspositionen. Dies im Rahmen eines Nachtragshaushaltes bzw. über ÜPL/APL zu realisieren ist auf Grund des noch nicht rechtskräftigen Haushaltsplanes nicht möglich.

 

Möglich ist aber in Abstimmung mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde die Änderung bzw. Ergänzung von Haushaltsansätzen. Im Falle einer Genehmigung wären diese Änderungen sofort planwirksam und eine Verzögerung bis zum 1. Nachtragshaushalt, der sich ohnehin vorwiegend auf die Umsetzung der Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes konzentrieren soll, könnte vermieden werden.

 

Die in den Anlagen 1 und 2 vorgeschlagenen sowie in Anlage 3 und 4 erläuterten Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen folgende 4 Sachverhalte:

 

  1. Unabweisbare Leistungen des Verwaltungshaushaltes, die bereits in Auftrag gegeben bzw. aus Vorschüssen bezahlt werden mussten.
  2. Die finanzielle Sicherstellung des Projektes „TOLERANZ FÖRDEN – KOMPETENZ STÄRKEN“
  3. Die haushaltsseitige Veranschlagung der bereits unter DS BM/240/2011 in Verbindung mit einer Haushaltssperre beschlossenen Deckung der Ausgaben für die Ausrichtung des Landeserntedankfestes in Höhe von 40 TEUR.
  4. Die Sicherung eines unvorhersehbaren zusätzlichen Finanzbedarfes im Vermögenshaushalt.