Drucksache - FB1/430/2010  

Betreff: Teileinziehung von Straßen im Altstadtgebiet
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bienert, Susan   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
12.01.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
20.01.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt einen Antrag auf Teileinziehung nachfolgender Straßen im Untersuchungsgebiet Altstadt, erweitertes Sanierungsgebiet mit Anschlusszonen an den Landkreis Ostvorpommern zu stellen:

  1. Marienkirchplatz13. Burgstraße/Markt
  2. Keilstraße14. Frauenstraße
  3. Markt15. Heider Straße
  4. Steinstraße16. Wollweber Straße
  5. Pasewalker Str. (bis Ravelinstr.)17. Heilige–Geist–Straße
  6. Ravelinstraße 18. Fischerstraße
  7. Klosterstraße 19. Mauerstraße
  8. Schulstraße 20. Am Bollwerk
  9. Brüderstraße 21. Pferdemarkt
  10. Nikolaikirchstraße 22. Baustraße
  11. Max–Sander–Straße 23. Hohe Straße
  12. Peenstraße/Markt 24. Badstüber Straße
  1. Parkallee
Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Aufbauend auf die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes der Hansestadt Anklam soll der Innenstadtbereich durch geeignete Maßnahmen verkehrsberuhigt werden. Hauptsächlich betrifft dies den motorisierten Individalverkehr, im Besonderen den Schwerlastverkehr, da nach wie vor  die Keilstraße, die Steinstraße, die Pasewalker Straße und die Pasewalker Allee vom gewerblich genutzten Schwerlastverkehr als Durchgangsstraßen genutzt werden. Des Weiteren sind durch die gewerbliche Entwicklung im Hafenbereich Nutzungen von Altstadtstraßen durch Güter – und Schwerlastverkehr zu verzeichnen, die den Entwicklungszielen im historischen Altstadtbereich entgegenstehen. Um die Wohn – und Aufenthaltsqualität im Altstadtbereich und dem erweiterten Sanierungsgebiet mit Anschlusszonen wieder herzustellen bzw. zu erhöhen sollen bestimmte Straßen teileingezogen werden. Von einer Teileinziehung wird gesprochen, wenn der Widmungsumfang, also die öffentliche Nutzung einer Straße, nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke, Benutzerkreise oder in sonstiger Weise beschränkt wird. Eine Straße kann eingezogen bzw. teileingezogen werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung bzw. Teileinziehung erfordern. Diese liegen im konkreten Fall vor.

 

Durch die Teileinziehung von Straßen wird das Ziel verfolgt, den Verkehr einzuschränken um eine Erhöhung der Wohnqualität und Attraktivität der Wohnlage im Altstadtbereich zu erreichen.

Die durch die Stadtvertretung bestätigte Fortschreibung der Verkehrsentwicklungsplanung für das Untersuchungsgebiet Altstadt, erweitertes Sanierungsgebiet und Anschlusszone ist die Grundlage für die Teileinziehung geschaffen worden.

 

Ziel ist es durch ein hierarchisch abgestuftes Straßennetz Bündelungseffekte zu erreichen und nicht gewollte Verkehrsarten auszuschließen bzw. den nichtvermeidbaren bzw. nicht verlagerbaren Kraftfahrzeugverkehr durch Straßenraumgestaltung und verkehrsrechtliche Regelungen stadtverträglich zu gestalten. Durch den Güterverkehr sollen nur noch bestimmte Trassen zur Erreichung der gewerblichen Standorte genutzt werden. Dieses Ziel soll durch eine entsprechende Beschilderung erreicht werden. Hier ist jedoch zu unterscheiden, dass der Lieferverkehr bis 7,5 t die Haupt – und Nebenstrecken uneingeschränkt nutzen kann. Der Güterverkehr über 7,5 t dagegen kann dann nur noch die vorgegebenen Hauptstrecken nutzen. Die daraus resultierenden längeren Fahrzeiten des Güterverkehrs wiegen die Vorteile für die Anwohner durch bessere Wohnqualität und reduzierten Verkehrslärm auf. 

 

Nachfolgende Straßen sollen mit der Beschilderung VKZ 262 mit dem Schriftzug 7,5 t“ (Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht) versehen werden, was der Teileinziehung und somit der Beschränkung der Nutzungsarten auf den genannten Straßen entspricht und ist in der Anlage (Plan motorisierter Individualverkehr, GüV - Strecken mit roter Kennzeichnung) ersichtlich:

 

Marienkirchplatz, Keilstraße, Markt, Steinstraße, Pasewalker Str. (bis Ravelinstr.) Ravelinstraße, Klosterstraße, Schulstraße, Brüderstraße, Nicolaikirchstraße, Max – Sander – Straße , Peenstraße/Markt, Burgstraße/Markt, Frauenstraße, Heider Straße, Wollweber Straße, Heilige – Geist – Straße, Fischerstraße, Mauerstraße, Am Bollwerk, Pferdemarkt, Baustraße, Hohe Str., Badstüber Straße, Parkallee .

 

Mit dem Beschluss der Stadtvertretung ist die Ermächtigungsgrundlage für den Verwaltungsakt der Teileinziehung durch den Landkreis Ostvorpommern gegeben.