Drucksache - BM/234/2010  

Betreff: 1. Änderung der Satzung der Stadt Anklam über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dirk Bierwerth
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
20.01.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter der Stadtversammlung beschließen die 1. Änderung der Satzung der Stadt über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen um Ergänzung des § 8 -

 

Im Geltungsbereich dieser Satzung ist es verboten, verfassungsfeindliches und gesetzeswidriges Gedankengut sowie extremistische, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Inhalte darzustellen oder zu verbreiten. -

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Satzung der Hansestadt Anklam über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen

wurde zuletzt durch Beschluss der Stadtvertretung vom 05.09.1996 geändert.

Seitdem hat sie sich in der Praxis bewährt. Eine Sondernutzungserlaubnis ist regelmäßig

zu erteilen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und das Recht an der Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs für die Allgemeinheit dies erlauben. Bei der

Entscheidung über die Sondernutzung durch politische Parteien oder Religionsgemein-

schaften sind die grundrechtlich geschützten Interessen der Meinungsäußerung nach

Artikel 5 Grundgesetz (GG) und das Recht politischer Parteien zur Werbung für ihre Ziele

nach Artikel 21 GG zu berücksichtigen.

Die Formulierung der vorgeschlagenen Ergänzung ist einem Leitfaden der Mobilen Beratung

gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) entnommen, sie wurde durch Beschluss der Stadt-

vertretung bereits in die Grünflächensatzung der Hansestadt Anklam aufgenommen.