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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreter der Stadtversammlung beschließen die 1. Änderung der Satzung der Stadt über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen um Ergänzung des § 8 -
Im Geltungsbereich dieser Satzung ist es verboten, verfassungsfeindliches und gesetzeswidriges Gedankengut sowie extremistische, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Inhalte darzustellen oder zu verbreiten. -
Sachdarstellung:
Die Satzung der Hansestadt Anklam über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen
wurde zuletzt durch Beschluss der Stadtvertretung vom 05.09.1996 geändert.
Seitdem hat sie sich in der Praxis bewährt. Eine Sondernutzungserlaubnis ist regelmäßig
zu erteilen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und das Recht an der Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs für die Allgemeinheit dies erlauben. Bei der
Entscheidung über die Sondernutzung durch politische Parteien oder Religionsgemein-
schaften sind die grundrechtlich geschützten Interessen der Meinungsäußerung nach
Artikel 5 Grundgesetz (GG) und das Recht politischer Parteien zur Werbung für ihre Ziele
nach Artikel 21 GG zu berücksichtigen.
Die Formulierung der vorgeschlagenen Ergänzung ist einem Leitfaden der Mobilen Beratung
gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) entnommen, sie wurde durch Beschluss der Stadt-
vertretung bereits in die Grünflächensatzung der Hansestadt Anklam aufgenommen.