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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt Herrn/Frau ……………………. zur Schiedsperson und Herrn/Frau ……………………. zur stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam zu wählen.
Sachdarstellung:
Am 30. August 2010 endet die Amtszeit von Frau Ilona Zerbe als Schiedsperson und Frau Brigitte Hohensee als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam. Frau Ilona Zerbe stellt sich der Wiederwahl für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam.
Bezug nehmend auf das Landes-Schiedsstellengesetz vom 13 September 1990 (GBl. I Nr. 61 S. 1527; BGBl. II S. 1153), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 329) werden die Aufgaben der Schiedstelle von einer Schiedsperson wahrgenommen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Jede Schiedsperson wird durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten.
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Stadtvertretung auf fünf Jahre gewählt.
Alle nachstehend aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten haben gegenüber der Stadtverwaltung Anklam ihre Bereitschaft erklärt, dieses Ehrenamt auszuüben. Bei den Meldungen handelt es sich dabei um Vorschläge von Parteien, aber auch Eigenbewerbungen liegen vor.
Aus folgendem Personenkreis ist die Wahl vorzunehmen:
Albrecht, Elke Am Bock 50 Eigenbewerbung
Böhm, Rolf Peenstraße 6 Eigenbewerbung
Bruch, Undine Max-Sander-Straße 2 Eigenbewerbung
Buntrock, Klaus Am Stadtwald 20b Eigenbewerbung
Hornburg, Sebastian Akazienstraße 20 Eigenbewerbung
Karpus, Heidemarie Am Stadtwald 25 Eigenbewerbung
Schillhabel, Günther Friedländer Straße 32 Vorschlag CDU
Zerbe, Ilona Leipziger Allee 17 Vorschlag DIE LINKE
Den Kandidatinnen und Kandidaten wird in der Sitzung der Stadtvertretung Gelegenheit gegeben, sich persönlich vorzustellen und Fragen der Abgeordneten zu beantworten.
Da nur zwei Personen für die Schiedsstelle zu wählen sind, hat jeder Abgeordnete auch nur 2 Stimmen. Ausgehend vom Stimmenergebnis sollte die Person mit den meisten Stimmen als Schiedsperson gewählt werden, die Person mit dem zweitbesten Ergebnis als stellvertretende Schiedsperson. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, dass durch den Bürgervorsteher zu ziehen ist.
Die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Anklam.