Drucksache - FB1/392/2010  

Betreff: Folgeverpflichtungen aus dem Naturschutzgroßprojekt "Peenetal/Peene-Haff-Moor"
hier: Finanzierung des Zweckverbandes "Peenetal - Landschaft"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
16.08.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales Empfehlung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
18.08.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
26.08.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister als Vertreter der Hansestadt Anklam im Zweckverband „Peenetal-Landschaft“ in dessen Verbandsversammlung  dafür zu stimmen, dass es zum Abschluss des von den 4 im Peenetal tätigen Wasser- und Bodenverbänden angebotenen öffentlich – rechtlichen Vertrages zur Durchführung von Landschaftspflegeaufgaben im Einzugsgebiet des Peenetals kommt (WBV – Offerte).

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Das von 1992 bis 2009 realisierte Naturschutzgroßprojekt „Peenetal/Peene-Haff-Moor“ war und ist mit den Folgeverpflichtungen verbunden, die über das Ende der Förderperiode (31.12.2009) hinausreichen. Ein Teil dieser Folgeverpflichtungen wird vom Naturpark „Flusslandschaft Peenetal“ übernommen. Ein anderer Teil verbleibt jedoch beim Zweckverband „Peenetal – Landschaft“. Dies betrifft vor allem Verpflichtungen, die aus dem getätigten Grunderwerb (ca. 5.500 ha) und aus den geschlossenen langfristigen Extensivierungsverträgen (ca. 2.150 ha) herrühren.

Zur Bewältigung der beim Zweckverband verbliebenen Folgeverpflichtungen werden (saldiert) ca. 100.000 €/Jahr benötigt. Von dieser Summe trägt der Landkreis Ostvorpommern, gemeinsam mit den Städten Anklam und Gützkow 58 %. Somit ist die Stadt Anklam verpflichtet einen jährlichen Zuschuss zu leisten. Für das Jahr 2011 beträgt der Beitrag 7.422,00 €, welcher in den Haushalt einzustellen ist. Ab 2012 muss die Kostenbeteiligung erneut verhandelt werden, insbesondere wenn mit Inkrafttreten der Kreisgebietsreform die Städte Loitz und Jarmen zum Landkreis Südvorpommern zugeordnet werden.

 

WBV Offerte

 

Die 4 im Peenetal tätigen Wasser- und Bodenverbände bieten dem Zweckverband „Peenetal – Landschaft“ den Abschluss eines öffentlichen – rechtlichen Vertrages mit folgendem Inhalt an:

Die 4 Wasser- und Bodenverbände haben im Einzugsgebiet der Peene Aufgaben der Land-schaftspflege übernommen und dies in ihren Satzungen verankert. Sie wollen bei der Wahr-nehmung dieser Aufgaben untereinander sowie mit dem Zweckverband zusammenarbeiten. Die Planung, Organisation und Durchführung der Aufgaben der Landschaftspflege wird feder-führend dem Zweckverband übertragen, der dabei von den Geschäftsführern der 4 Wasser- und Bodenverbände und dem Geschäftsführer des Zweckverbandes unterstützt wird. Der Zweckverband erhält für seine Leistungen eine pauschale Erstattung seiner vertragsbezogenen Personal- und Sachkosten sowie sonstigen Aufwendungen in Höhe von 75.000,00 €/Jahr, erstmals 2011.

 

Vorteile: Der Zweckverband bzw. die Zweckverbandskommunen bleiben Eigentümer der
              Flächen und bewahren ihren Einfluss auf die Regulation von Nutzungskonflikten.
              Die Zahlungen der WBV entlasten die Zweckverbandskommunen bei der Bewältigung
              der Folgeverpflichtungen aus dem Naturschutzgroßprojekt um 75 %. Zukünftige
              grundstücksbezogene Einnahmen verbleiben beim Zweckverband. Für die Bereit-
              stellung von Eigentumsflächen für Kompensationsmaßnahmen von möglichen
              Großinvestoren könnten diese Einnahmen (Abstandszahlungen) u. U. die Größen-
              ordnung von mehreren 100 T€ erreichen.

 

Nachteile: Der Zweckverband „Peenetal – Landschaft“ muss auf Dauer bestehen bleiben. Der
                 Zweckverband, und damit auch der Landkreis Ostvorpommern, müssen seine Folge-
                 verpflichtungen aus dem Naturschutzgroßprojekt „Peenetal/Peene-Haff-Moor“
                 weiterhin erfüllen. Im Vergleich zur NABU – Offerte müsste der Landkreis Ostvor-
                 pommern, gemeinsam mit den Städten Anklam und Gützkow, dafür weiterhin
                 14.500,00 €/Jahr aufbringen. Den Städten Anklam und Gützkow soll in diesem Fall
                 eine insgesamt 50 % ige Beteiligung vorgeschlagen werden, sodass der ver-
                 bleibende Rest des Landkreises Ostvorpommern bei 7.250,00 €/Jahr liegt. Für diese
                 Variante haben sich der Landkreis Ostvorpommern, der Kreis Demmin und die Stadt
                 Demmin ausgesprochen.

 

 

 

 

 

NABU Offerte

 

Die NABU – Offerte wurde abgelehnt.

Die Zweckverbandskommunen würden sämtliches Eigentum sowie alle Verträge unentgeltlich weggeben und somit jegliche Einflussmöglichkeit auf die Lösung möglicher Nutzungskonflikte verlieren.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 3600-661000.