Drucksache - FB1/387/2010  

Betreff: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
hier: Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
18.08.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
26.08.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam.
  2. Die Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Mit dem Beschluss der Stadtvertretung vom 28.02.2008 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ geändert. Mit der beabsichtigten Ausweisung des Bebauungsplanes wurde auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, da

gem. § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Beschluss dazu wurde in der gleichen Sitzung gefasst.

 

Durch die Stadtvertretung wurde am 12.11.2009 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die

4. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 21.01.-22.02.2010.

Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom

08.02.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden am 26.08.2010 vorgenommen.

 

Nunmehr liegt die abschließende Fassung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dazugehörigen Begründung vor. Nach erfolgter Beschlussfassung durch die Stadtvertretung kann die Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde beantragt werden.

Anlagen:

Anlagen:

 

- 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam

- Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam