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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Mit dem Beschluss der Stadtvertretung vom 28.02.2008 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ geändert. Mit der beabsichtigten Ausweisung des Bebauungsplanes wurde auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, da
gem. § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Beschluss dazu wurde in der gleichen Sitzung gefasst.
Durch die Stadtvertretung wurde am 12.11.2009 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die
4. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 21.01.-22.02.2010.
Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom
08.02.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden am 26.08.2010 vorgenommen.
Nunmehr liegt die abschließende Fassung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dazugehörigen Begründung vor. Nach erfolgter Beschlussfassung durch die Stadtvertretung kann die Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde beantragt werden.
Anlagen:
- 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
- Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam