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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung 10.04.2008 beschlossen, dass für den Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ die Umwandlung des Mischgebietes in ein Sondergebiet - Einzelhandel/Baumarkt und der verbleibende Teil vom Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet erfolgen soll. Im Zuge der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die mit Schreiben vom 12.06.2008 vorliegende landesplanerische Stellungnahme zur Planänderung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg - Vorpommern besagt, dass die beschlossene Bebauungsplanänderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung widerspricht. Durch die negative Stellungnahme des Ministeriums wäre der Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig. Seitens des Investors waren keine Aktivitäten hinsichtlich einer Änderung des Bebauungsplanes zu verzeichnen.
Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag zur Überbauung des Flurstückes 187/4 der Flur 9 von der GRE Land & Gevelopment GmbH vor, welche im Auftrag der Gesellschaft für betreutes Wohnen mbH tätig ist. Für die Gesellschaft sind unter anderem auf dem bereits genannten Flurstück der Umzug des Pflegeheimes aus der Hospitalstraße und die weitere Anordnung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen geplant. Zur Realisierung der Maßnahme ist die Schaffung von Baurechten nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren möglich.
Für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist ein Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes
2 – 1992 „Am Kleinbahnweg“ von „Sondergebiet – Einzelhandel/Baumarkt und allgemeines Wohngebiet in Mischgebiet mit Gesundheits – und Sozialeinrichtungen erforderlich.
Anlagen:
Übersichtsplan