Drucksache - FB1/384/2010  

Betreff: Bebauungsplan 2 - 1999 "Am Kleinbahnweg"
hier: Änderung des Bebauungsplanes - von "Sondergebiet - Einzelhandel/Baumarkt und allgemeines Wohngebiet" in Mischgebiet mit Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
18.08.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
26.08.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, den Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ von „Sondergebiet – Einzelhandel/Baumarkt und allgemeines Wohngebiet“ in „Mischgebiet mit Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ zu ändern.
  2. Mit dem Vorhabenträger sind der städtebauliche Vertrag und der Erschließungsvertrag zu schließen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
  4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung 10.04.2008 beschlossen, dass für den Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ die Umwandlung des Mischgebietes in ein Sondergebiet  - Einzelhandel/Baumarkt und der verbleibende Teil vom Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet erfolgen soll. Im Zuge der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die mit Schreiben vom 12.06.2008 vorliegende landesplanerische Stellungnahme zur Planänderung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg - Vorpommern besagt, dass die beschlossene Bebauungsplanänderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung widerspricht. Durch die negative Stellungnahme des Ministeriums wäre der Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig. Seitens des Investors waren keine Aktivitäten hinsichtlich einer Änderung des Bebauungsplanes zu verzeichnen.

Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag zur Überbauung des Flurstückes 187/4 der Flur 9 von der GRE Land & Gevelopment GmbH vor, welche im Auftrag der Gesellschaft für betreutes Wohnen mbH tätig ist. Für die Gesellschaft sind unter anderem auf dem bereits genannten Flurstück der Umzug des Pflegeheimes aus der Hospitalstraße und die weitere Anordnung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen geplant. Zur Realisierung der Maßnahme ist die Schaffung von Baurechten nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren möglich.

Für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist ein Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes

2 – 1992 „Am Kleinbahnweg“ von  „Sondergebiet – Einzelhandel/Baumarkt und allgemeines Wohngebiet  in Mischgebiet mit Gesundheits – und Sozialeinrichtungen erforderlich.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

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