Drucksache - FB1/382/2010  

Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplanes 7-1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost"
hier: Änderung der Festsetzungen für den gewerblichen Grundstücksteil der Anklam Extrakt GmbH (nach Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet in Industriegebiet)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
18.08.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
26.08.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes 7-1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost“ durch die Änderungen der Festsetzungen für den gewerblichen Grundstücksteil der Anklam Extrakt GmbH in ein Industriegebiet.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Gegenwertig ist das Grundstück der Anklam Extrakt GmbH laut Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“ in zwei Bereiche (industrieller und gewerblicher Teil) eingeteilt.

Die vorhandene Produktionshalle wurde im industriellen Teil des Grundstückes errichtet. Die noch freie Grundstücksfläche befindet sich im gewerblichen Teil.

Der gewerbliche Grundstücksteil wurde im Jahr 2007 mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes 7-1992 geschaffen. Zur Realisierung  der Bauabsichten des Investors musste eine schnelle und unkomplizierte Planänderung vorgenommen werden. Die Ausweisung eines industriellen Grundstücksteiles war zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich, da der Investor für diese Grundstücksfläche Lagerplätze und Stellflächen vorgesehen hatte. Zusätzlich signalisierte die Umweltbehörde des Landkreises Ostvorpommern, dass es durch ein unmittelbares Nebeneinander von Hotel (Nutzung als Asylantenheim) und industriellem Teil Probleme geben wird.

 

 

Die Anklam Extrakt GmbH plant bei gutem Produktionsverlauf die derzeit vorhandene Anlage auf ihrem Grundstück zu erweitern. Dazu ist es erforderlich, die entsprechenden Baurechte zu schaffen.

Die Hansestadt Anklam sieht in der Erweiterung des Unternehmens mit der Schaffung weiterer Arbeitsplätze ein öffentliches Interesse und die Möglichkeit die Wirtschaft voranzutreiben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltstelle 6100 – 655000 (Bauleitplanung)

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersichtsplan zur Lage des Änderungsbereiches