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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes
7-1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost“, die die Änderung der Festsetzungen für Teile der Baufelder 1.1 und 1.2 von bisher „öffentliche bzw. private Grünanlage“ und „Umgrenzung von Flächen, die für den Erhalt bzw. die Bepflanzung mit Bäumen und Sträucher vorgesehen sind“ in „Gewebegebiet“ zum Inhalt hat, aufzuheben.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hatte am 31.05.2007 die 3. Änderung des Bebauungsplanes 7-1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost“ beschlossen.
Inhalt der 3. Änderung des Bebauungsplanes 7-1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost“ war, die Änderung der Festsetzungen für Teile der Baufelder 1.1 und 1.2 von bisher „öffentliche bzw. private Grünanlage“ und „Umgrenzung von Flächen, die für den Erhalt bzw. die Bepflanzung mit Bäumen und Sträucher vorgesehen sind“ in „Gewerbegebiet“ umzuwandeln.
Durch den Investor wurden keine Aktivitäten erbracht. Der Kaufpreis wurde nicht bezahlt und somit wurde der Vertrag nicht vollzogen.
Aus diesem Grund besteht keine Veranlassung den dazu gefassten Beschluss die Baufelder 1.1 und 1.2 des Bebauungsplanes 7-1992 zu ändern.
Anlagen:
Übersichtsplan