Drucksache - FB2/045/2010  

Betreff: Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2009
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Angelika Brasch
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Brasch, Angelika   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
15.02.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
25.02.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Bezug § 52 Kommunalverfassung M-V a.F. (KV M-V a.F.)

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 26.11.2009 sind die Einnahmen

und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes für die IV. Nachtragshaus- haltssatzung 2009 wie folgt festgesetzt worden:                            

 

1. im Verwaltungshaushalt

    die Einnahmen und Ausgaben auf                            16.137.600 EUR

 

2. im Vermögenshaushalt

    die Einnahmen und Ausgaben auf                   6.663.800 EUR

 

Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Ausgaben (Überschreitung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Ausgaben (Ausgaben, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) im Haushaltsablauf nicht ausschließen.

 

 

 

Anzeigepflichtige überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben nach

§ 34 (1) KV M-V entfallen

 

auf den Verwaltungshaushalt in Höhe von                                9.076,60 EUR

auf den Vermögenshaushalt in Höhe von                               3.100,00 EUR

 

Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplanmäßigen Ausgaben wie folgt zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt                                                       8.006,60 EUR

im Vermögenshaushalt                                                         3.100,00 EUR

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) Satz 1 KV M-V und nach Dienstanweisung 03/03 der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplan-                             mäßigen Ausgaben davon in folgender Höhe zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt                                                        1.070,00 EUR

im Vermögenshaushalt                                                                  0,00 EUR

 

Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 52 KV M-V a.F. besteht, da die aufgeführten Ausgaben zeitlich und sachlich unabweisbar sind und die Deckung aus Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet ist.                                                       

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Bürgermeister genehmigten über- und

                  außerplanmäßigen Ausgaben

 

Anlage 2 – Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Hauptausschuss genehmigten über-

                   und außerplanmäßigen Ausgaben