Drucksache - IfA/011/2009  

Betreff: Satzung zur Förderung, Belebung und Stärkung des städtischen Gewerbes/Handels
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fraktion IfA Beteiligt:Fraktion IfA
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
27.08.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt,

 

dass die Verwaltung bis zur nächsten Stadtvertreterversammlung am 15.10.2009 eine Satzung zur Förderung, Belebung und Stärkung des städtischen Gewerbes/Handels in Form von Werbekostenzuschüssen für die Neueröffnung, die Umgestaltung oder Renovierung, die Übernahme oder Wiedereröffnung und die Erweiterung  von Geschäfts- und Ladenlokalen mit Rahmenbedingungen und Antragsabwicklung erarbeitet.


Die Förderung für Geschäftslokale sollte dabei auf den Innenstadtbereich begrenzt werden.

Berücksichtigung muss dabei auch die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze, die mit den entsprechenden Maßnahmen verbunden sind, finden. Auch muss eine gezielte Förderung für die Beteiligung einheimischer Unternehmen an überregionalen Messen, so wird die Hansestadt Anklam auch nach außen repräsentativ vertreten, als Werbekostenzuschuss möglich sein.

 

In die Haushaltsplanung für das Jahr 2010 sind vorab bereits EUR 15.000,00 durch die Verwaltung für diese rein städtischen Fördermaßnahmen aufzunehmen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Bereits vor über 2 Jahren wurde kurz über die Einführung einer städtischen Satzung zur Förderung, Belebung und Stärkung insbesondere des innerstädtischen Handels und Gewerbes debattiert. Leider wurden diese Aktivitäten bisher nicht weiter verfolgt.

 

Angesichts der Wirtschaftskrise, deren Talsohle wohl noch nicht erreicht ist, ist es gerade für die weitere Belebung der Anklamer Innenstadt von großer Bedeutung eine solche Satzung endlich zu erarbeiten und möglichen Interessenten damit eine Unterstützung seitens der Hansestadt Anklam auch in finanzieller Form zu bieten. In anderen Städten wird so im Bereich der Wirtschaftsförderung bereits sehr erfolgreich gearbeitet.

 

Die heimischen Handwerksbetriebe sollen mit der Möglichkeit, dass die Hansestadt Anklam sich auch in Form der Gewährung eines Werbekostenzuschusses für die Teilnahme an überregionalen Messen beteiligt, die Chance erhalten, sich auch überregional zu präsentieren und so ggf. weitere Kunden werben bzw. neue Märkte zu erschließen.