Drucksache - IfA/009/2009
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt,
die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem treuhänderischen Sanierungsträger der Hansestadt Anklam, der BIG-Städtebau M-V, unverzüglich Fördermittelanträge nach dem Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz (GVFG) für den weiteren innerstädtischen Umbau der Steinstraße, Keilstraße, Markt und Marienkirchplatz beim Land Mecklenburg-Vorpommern über das Straßenbauamt in Stralsund zu stellen.
Sachdarstellung:
Nach dem Bericht des amtierenden Bürgermeisters Herrn Dr. Detlef Butzke im Rahmen des diesjährigen Jahresempfangs wurde deutlich, das der Hansestadt Anklam die finanziellen Voraussetzungen zum zügigen weiteren Umbau der Innenstadtstraßen fehlen. Dennoch wurde bisher kein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln nach dem GVFG gestellt.
Die BIG-Städtebau kann kurzfristig die entsprechende Arbeit abliefern und die Fördermittelanträge sollten schnell gestellt werden, damit ggf. noch im Jahr 2010 die Hansestadt Anklam berücksichtigt werden kann.
Eine Förderung nach dem GVFG ist entgegen allgemeiner Aussagen für diese Straßenabschnitte durchaus möglich. Natürlich muss die Verwaltung, hier der Fachbereich I, auch nach weiteren Fördermöglichkeiten Ausschau halten, die über das bisherige bekannte Maß für diese so wichtigen Baumaßnahmen hinausgehen, wie z. B. die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.