Drucksache - FB1/252/2009  

Betreff: Abschnittsbildungsbeschluss zur Veranlagung der Gellendiner Landstraße
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Brigitte Ibendorf
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
25.03.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
02.04.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den Aufwand für den Abschnitt des Ausbaus der Gellendiner Landstraße, beginnend am Ortsausgangsschild des Ortsteiles Gellendin bis zur Mitte der Einmündung in die Dr.-Külz-Straße entsprechend § 4 Abrechnungsgebiet der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ gesondert, wie in der Anlage dargestellt, abzurechnen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Entsprechend § 4 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ (veröffentlicht im Anklamer Stadtkurier am 26. Juni 2007) wird das Abrechnungsgebiet festgelegt.

 

Die Ausbaumaßnahme Gellendiner Landstraße wurde von 2004 bis 2005 realisiert, beginnend ab Ortsausgangsschild Gellendin in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung Dr.-Külz-Straße/Am Stadtwald in Anklam. Die Straße wurde mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m sowie Straßenbegleitgrün hergestellt. Im Kreuzungsbereich wurden eine Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung gebaut.

 

Da in Mecklenburg-Vorpommern der Begriff der Anlage im Sinne des § 8 Abs. 1 KAG MV identisch mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff ist, macht sich ggf. eine Abschnittsbildung erforderlich. Bei natürlicher Betrachtungsweise aus der Sicht eines objektiven Beobachters ergibt sich der Eindruck, dass die Anlage über die Einmündung der Dr.-Külz-Straße bis zum Kreisverkehr Lindenstraße hinausgehen könnte. Da der Ausbau der Gellendiner Landstraße aber nur bis zur Kreuzung Dr.-Külz-Straße/Am Stadtwald erfolgte, ist ein Abschnittsbildungsbeschluss entsprechend § 4 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ erforderlich. Der abzurechnende Abschnitt beginnt am Ortsausgangsschild Gellendin und endet in der Mitte der Einmündung der Dr.-Külz-Straße (siehe anliegender Lageplan).

 

Die Gellendiner Landstraße Straße ist eine Gemeindestraße. Straßen und Wege, die nicht zum Anbau bestimmt sind (Außenbereichsstraßen), die überwiegend der Verbindung von Ortsteilen und anderen Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebietes dienen (§ 3 Nr. 3 b zweite und dritte Alternative StrWG M-V), werden den Innerortsstraßen gleichgestellt (lt. § 3 Abs. (3) b) der Ausbaubeitragssatzung). Entsprechend § 3 Abs. (2) der Ausbaubeitragssatzung sind in Innerortsstraßen 50 % der für den Ausbau der Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenbegleitgrün, Beleuchtungseinrichtungen und Straßenentwässerung entstandenen beitragsfähigen Aufwendungen auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umzulegen.

 

Die Veranlagung zu Ausbaubeiträgen erfolgt im Jahr 2009, wenn die sachliche Beitragspflicht entstanden ist. Die Beitragspflicht der Grundstückseigentümer nach dem Kommunalabgabengesetz und § 9 der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen entsteht mit dem Abschluss der Baumaßnahme, sobald die Kosten feststehen und der erforderliche Grunderwerb grundbuchrechtlich durchgeführt ist. Die Grundbuchumschreibung für die erworbenen Verkehrsflächen steht noch aus.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan