Drucksache - FB2/030/2009  

Betreff: Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
16.02.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
26.02.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtvertretung nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

 

Bezug § 52 Kommunalverfassung M-V (KV M-V)

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 17.07.2008 sind die Einnahmen

und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes für die II. Nachtragshaus- haltssatzung 2008 wie folgt festgesetzt worden:                            

 

1. im Verwaltungshaushalt

    die Einnahmen und Ausgaben auf15.420.400 EUR

 

2. im Vermögenshaushalt

    die Einnahmen und Ausgaben auf                  4.746.900 EUR

 

Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Ausgaben (Überschreitung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Ausgaben (Ausgaben, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) im Haushaltsablauf nicht ausschließen.

 

 

 

Anzeigepflichtige überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben nach

§ 34 (1) KV M-V entfallen

 

auf den Verwaltungshaushalt in Höhe von 13.685,74 EUR

auf den Vermögenshaushalt in Höhe von   3.443,47 EUR.

 

Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben wie folgt zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt                                               3.566,75 EUR

im Vermögenshaushalt                                                        0,00 EUR.

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) Satz 1 KV M-V und nach Dienstanweisung 03/03 der Hansestadt Anklam der Leistung der über- und außerplan-                             mäßigen Ausgaben in folgender Höhe zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt                                            10.118,99 EUR

im Vermögenshaushalt                                                3.443,47 EUR

 

Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 52 KV M-V besteht, da die aufgeführten Ausgaben zeitlich und sachlich unabweisbar waren und die Deckung aus Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet war.                                                       

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlage 1

Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Bürgermeister genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Anlage 2

Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Hauptausschuss genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben