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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam genehmigt die Dringlichkeitsvorlage FB3/019/2008 des Bürgermeisters über die Änderung des Deckungsringes 234 wie folgt:
die Einnahme-HH-Stelle 7500-110000 (Städt. Friedhof, Benutzungsgeb. und ähnl. Entgelte) ist zur Deckung
der Ausgabe-HH-Stelle 7500-510000 (Städt. Friedhof, Unterhaltung sonst. unbew. Vermögen) einzusetzen.
Die HH-Stelle 7500-520000 (Städt. Friedhof, Unterhaltung/Anschaffung v. bewegl. Sachen) ist aus dem Deckungsring zu löschen.
Sachdarstellung:
Der Deckungsring 234 besteht zur Zeit zwischen den HH-Stellen
7500-110000 Städt. Friedhof, Benutzungsgeb. und ähnl. Entgelte und
7500-520000 Städt. Friedhof, Unterhaltung/Anschaffung v. beweglichen Sachen.
Diese Zuordnung ist jedoch nicht korrekt.
Die Einnahmen aus dem Verkauf von halbanonymen Grabstellen werden auf der HH-Stelle 7500-110000 verbucht. Die notwendigen Leistungen für den Verkauf dieser Grabstellen werden als Ausgabe aus der HH-Stelle 7500-510000 gezahlt.
Im Falle eines Mehrverkaufs von Grabstellen ergeben sich höhere Einnahmen sowie auch zusätzliche Aufwendungen, die sich in den Ausgaben wiederspiegeln. Demzufolge besteht zwischen den HH-Stellen ein direkter sachlicher Zusammenhang.
Dies wird durch den Deckungsring dargestellt.
Die Diskussion dieser Problematik hat im Rahmen der Drucksache FB3/017/2008 (ÜPL zur Vorfinanzierung für Grabplatten halbanonymer Gräber) für Verwirrung gesorgt.
Durch den amtierenden Bürgermeister wird eingeräumt, dass mit besagter Beschlussvorlage das eigentliche Anliegen den Stadtvertretern nicht hinreichend verständlich vermittelt werden konnte.
Auch die teilweise kontrovers geführte inhaltliche Diskussion zur Verfahrensweise bei der Vorfinanzierung für Grabplatten halbanonymer Gräber sollte der Verwaltung Anlass für ein kritisches Hinterfragen der Zweckmäßigkeit der derzeitigen Verfahrensweise sein. Auch eine diesbezügliche Änderung der Friedhofssatzung wird dabei nicht ausgeschlossen.
Da dies durch den zuständigen Leiter des Fachbereichs anders gesehen wird, wurde ihm ein diesbezüglicher Prüfauftrag durch den amt. Bürgermeister per Anweisung erteilt.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Hauptausschuss schriftlich mitgeteilt.