Drucksache - BM/161/2008  

Betreff: Bezirklicher Tarifvertrag für die Beschäftigten der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Jörg Schröder
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.10.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass der Bürgermeister der Hansestadt  Anklam beauftragt wird, im IV. Quartal 2008 über den Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern (KAV) mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel des Abschlusses eines neuen Bezirklichen Haustarifvertrages für die Beschäftigten der Hansestadt Anklam.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (KAV M-V) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 03. Dezember 2007 abgeschlossene bezirkliche Tarifvertrag entsprechend dem Bezirksrahmentarifvertrag zu § 3 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung der Beschäftigten der Hansestadt Anklam endet am 31. Dezember 2008.

 

Eine Verlängerung der Laufzeit ist vertraglich nicht vereinbart. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2009 die um drei Stunden reduzierte Arbeitszeit bei den Vollzeitbeschäftigten wieder auf 40 Stunden pro Woche ansteigen. Allein das Auslaufen des „Haustarifvertrages“ würde für das Haushaltsjahr 2009 Mehrkosten bei den Personalausgaben in Höhe von 225.700,00 EUR bedeuten. Berücksichtigt dabei sind auch schon die vereinbarten und festgeschriebenen Tariferhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

 

Vor dem Hintergrund eines möglicherweise defizitären Haushaltes für das Haushaltsjahr 2009 stellt die Reduzierung der Personalkosten in nicht unerheblichem  Umfang einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung dar.

 

Auch unter der Berücksichtigung der regionalen Arbeitsmarktsituation sind derartige „Haustarifverträge“ aus kommunalpolitischer Sicht zumindest zeitweilig eine zweckmäßige Option zur Senkung der Personalausgaben in den öffentlichen Verwaltungen.