Drucksache - BV/021/2008  

Betreff: Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Anklamer Flugplatz GmbH "Otto Lilienthal"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Jörg Schröder
Federführend:Bürgervorsteher Beteiligt:Bürgervorsteher
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.10.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die Mitglieder der Gesellschafterversammlung zu verpflichten, Festlegungen zu treffen, wonach eine Aufwandsentschädigung für die Sitzungen der Gesellschafterversammlung der Anklamer Flugplatz GmbH „Otto Lilienthal“ bis zu einer Höhe von 25,00 EUR gezahlt wird.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Von den Gesellschaften der Hansestadt Anklam verfügen die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam und die Binnenhafen Anklam GmbH über eine Gesellschafterversammlung und einen Aufsichtsrat. In der Anklamer Flugplatz GmbH

„Otto Lilienthal“ besteht kein Aufsichtsrat, hier nimmt die Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsfunktionen mit wahr.

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam (Vorlage: BV /020/2008) vom 11.09.2008 wurde die finanzielle Gleichstellung der Mitglieder in den Gesellschafterversammlungen mit den Aufsichtsratsmitgliedern herbeigeführt.

 

Außerdem wurde festgelegt, dass der Geschäftsführer der Flugplatz GmbH einen Vorschlag in der Stadtverwaltung Anklam einreichen sollte, welcher dann durch den Hauptausschuss oder die Stadtvertretung bestätigt werden kann. Das hat Herr Engel mit Schreiben vom 14.10.2008 (Anlage) getan.

 

Im Rahmen der Gleichbehandlung sollen nunmehr auch bei der Anklamer Flugplatz GmbH „Otto Lilienthal“ die Vorrausetzungen dafür geschaffen werden, dass die Mitglieder der Gesellschafterversammlung eine Aufwandsentschädigung für die Sitzungen der Gesellschafter erhalten. Die Entschädigungszahlungen wären dann von der städtischen Gesellschaft zu leisten.

 

 

 

Anlagen:

Anlage:

Schreiben der Anklamer Flugplatz GmbH vom 14.10.2008