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Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Seite 1 – 52, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 2, Blatt 1 – 6, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
4. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen sind.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hatte in der Sitzung am 03.05.2007 beschlossen, dass parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1 – 2007 „Erweiterung des EKZ Molkerei“ eine 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorgenommen wird. Der Bereich des EKZ Molkerei in der Leipziger Allee wird von Wohnbaufläche in ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel – und Mischgebiet umgewandelt.
Der Termin für die öffentliche Auslegung wurde 25.06.2008 im Anklamer Stadtkurier bekannt gegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.07. – 04.08.2008. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 25.06.2008 zur Abgabe einer Stellungnahme gesondert angeschrieben. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlagen der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 zum Beschluss Ziffer 1: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
Anlage 2 zum Beschluss Ziffer 2: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen