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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung beschließt die Option des Lizenzvertrages für die Herstellung der
Stahlplastiken wahrzunehmen und die Aufstellung der zwei Stahlplastiken an den Standorten
„Breite Straße“ und Kreuzung Pasewalker Str./ Ravelinstr. umzusetzen.
oder
2. Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung Vorschläge für eine grundsätzlich andere
Richtung Stadtbild prägender Kunstwerke im öffentlichen Raum der Hansestadt Anklam
an Stelle von Stahlschnitten zu erarbeiten und die Option des Lizenzvertrages für die
Herstellung der Stahlplastiken nicht wahrzunehmen.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat mit Herrn Roman Peter, Grafikgestaltung, Rostock, einen Lizenzvertrag abgeschlossen, wobei der Designer dem Lizenznehmer eine Option für die Herstellung der Stahlplastiken bis zum 31.09.2009 gewährt.
Nach der Umsetzung von zwei Stahlplastiken aus „Kunst im öffentlichen Raum“, den Staker an der Uferpromenade und den Einradfahrer in der Baustraße, gab es sehr unterschiedliche Reaktionen aus der Bevölkerung zu diesen Kunstwerken.
Auf Grund der Haushaltsituation konnten auch keine notwendigen finanziellen Mittel in der Haushaltsstelle „Kunst im Öffentlichen Raum“ eingestellt werden, um weitere Stahlplastiken
zu realisieren.
Nach Abstimmungen mit dem Designer Herrn Roman, konnten weitere Standorte gefunden werden, welche eine Finanzierung über Kunst im öffentlichen Raum aus Städtebauförderungsmittel im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen ermöglichen würde.
Für die Erschließungsmaßnahme Breite Straße besteht die Möglichkeit die Stahlplastik der „Stelzenläufer“ und für Maßnahme Neuer Markt die Stahlplastik „Tanzgruppe“ an der Kreuzung Pasewalker Str./Ravelinstr. vorzusehen.
Es ist eine Grundsatzentscheidung zu treffen, ob die Stahlplastiken als prägende Kunstwerke der Hansestadt Anklam umzusetzen sind und die Option für die Herstellung der Stahlplastiken wahrgenommen werden sollen.