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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag des Reit- und Fahrvereins „Schlossberg“ Kosenow e. V. zur Pachtung des durch die Hansestadt Anklam eingezäunten Reitplatzes im Reeperstieg vor.
Rechtlich gesichert werden soll die Verpachtung der Fläche durch einen entsprechenden Pachtvertrag, welcher zwischen der Hansestadt Anklam und dem Reit- und Fahrverein „Schlossberg“ Kosenow e. V. abzuschließen ist.
Entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes, welcher für diesen Bereich gilt, ist die betreffende Fläche als Grünfläche – Zweckbestimmung Parkanlage – ausgewiesen. Die beantragte Nutzung ist somit nicht zulässig. Genehmigungsfähigkeit kann nur durch die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erreicht werden, d. h. die Grünfläche – Zweckbestimmung Parkanlage - ist in eine Grünfläche – Zweckbestimmung Reitplatz - umzuwandeln.
Diese Änderung kann im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Nach einem Gespräch mit dem Vorstand des Reit- und Fahrvereins wurde jedoch deutlich dargestellt, dass der vorhandene Turnierplatz nicht den Vorstellungen des Vereins und den vorgeschriebenen Bestimmungen entspricht. Zur Durchführung von Wettkämpfen sowie auch dem Reitertag sind bestimmte Vorschriften und Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Dazu zählen u. a. folgende Anlagen:
- ein Abreiteplatz (50 x 50 m Grünfläche)
- ein Dressurviereck (20 x 60 m Sandfläche)
- ein Turnierplatz (die bereits eingezäunte Grünfläche)
- erforderliche Stellflächen für ca. 30 Gespanne und Besucher.
Weiterhin wurde gegenüber der Hansestadt Anklam deutlich erklärt, dass Veranstaltungen wie z. B. der Reitertag nur gemeinsam mit der Hansestadt Anklam durchgeführt werden können. Daher sollte die Änderung des Bebauungsplanes nur im Zusammenhang mit dem Ziel einer jährlichen Durchführung des Reitertages betrachtet und entschieden werden.
Somit ergibt sich die Notwendigkeit der Entscheidung zum Umfang der geplanten Änderung des Bebauungsplanes aus dem Ziel jährlich einen wettkampfmäßigen Reitertag durchzuführen.
Variante A
Änderung des Bebauungsplanes durch die Ausweisung einer Grünfläche - Zweckbestimmung Reitplatz – (gemeint ist der bereits eingezäunte Reitplatz).
Die Fläche wird für das Training genutzt. Für wettkampfmäßige Turniere ist dies nicht ausreichend.
Variante B
Änderung des Bebauungsplanes durch die Ausweisung einer Grünfläche – Zweckbestimmung Reitplatz – (Anlegen eines Abreiteplatzes, eines Dressurviereckes, Nutzung des Turnierplatzes und Herstellung der erforderlichen Stellflächen).
Die Fläche entspricht dann den Vorschriften und kann für wettkampfmäßige Turniere genutzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses an der Ansiedlung des Reitplatzes übernimmt die Hansestadt Anklam die Kosten für die 1. Änderung des Bebauungsplanes 9 – 1993 „Reeperstieg“. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 6100 655000 Bauleitplanung.
Anlagen:
Übersichtsplan