Drucksache - FB1/193/2008  

Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplanes 12 - 1992 "Stadtpark Anklam - Ostseite" hier: Umwandlung des Planbereiches "Dauerkleingärten" in einen Planbereich "Grünflächen" und die Aufnahme von Festsetzungen für das Tiergehege
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
09.07.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
17.07.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 3. Änderung des Be-
    bauungsplanes 12 – 1992 „Stadtpark Anklam – Ostseite“ durch die Umwandlung
    des Planbereiches „Dauerkleingärten“ in einen Planbereich „Grünflächen“ und die
    Aufnahme von Festsetzungen für das Tiergehege.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzu-
    führen.

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Für den östlichen Bereich des Stadtparks liegt seit dem 30.01.2002 eine rechtskräftige 2. Änderung des Bebauungsplanes 12 – 1992 „Stadtpark Anklam – Ostseite“ vor. Dieser Bebauungsplan enthält u. a. die Festsetzung „Dauerkleingärten“ im Bereich des Schornsteinfegersteiges und des Großen Walles.

 

Bereits 2002 stellte der Kleingartenstandort im Bereich Schornsteinfegersteig und Großer Wall nach Auffassung der Verwaltung einen erheblichen städtebaulichen Missstand dar. Dies begründet sich wie folgt:

- es ist städteplanerisch ungewöhnlich im Bereich einer Parkanlage eine Dauerkleingartenanlage auszu-weisen

- die Gärten erfüllen in keiner Weise die Anforderungen, die das Bundeskleingartengesetz an
   eine Dauerkleingartenanlage stellt (es gibt keine Gartensparte)

- Einfriedungen der Gärten wirken abstoßend auf die Besucher des Parks

- zunehmende Unterhaltungsaufwendungen seitens der Hansestadt Anklam sind für die regelmäßige Müllberäumung zu verzeichnen

All diese Gründe waren Anlass, dass die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam am 18.04.2002 die Verwaltung beauftragte  eine Umwandlung des Planbereiches „Dauerkleingärten“ in einen Planbereich „Grünflächen“ vorzunehmen. Personelle und finanzielle Engpässe haben die Änderung jedoch bisher nicht realisieren lassen. Das soll mit diesem Bauleitplanverfahren jetzt vorgenommen werden.

 

Im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes 12- 1992 „Stadtpark Anklam, Ostseite“ ist seitens der Verwaltung ebenfalls vorgesehen, Festsetzungen für das Tiergehege aufzunehmen.

 

Entsprechend der Begründung zum Bebauungsplan hatte die Stadtvertretung am 12.12.1996 beschlossen, dass die noch vorhandenen Tiergehege lediglich im Bestand erhalten bleiben sollen. Der Vorschlag zu Erweiterungen/Umbauten/Änderungen zur Steigerung der Attraktivität der Anlage wurde abgelehnt. Die Gehege sind daher nicht mehr gesondert festgesetzt, sondern Bestandteil der Grünflächen. Im Rahmen des Bestandschutzes soll eine Weiterführung der Anlagen erfolgen. Damit sind Werterhaltungen an vorhandenen Gebäuden, jedoch keine bauantragspflichtigen Maßnahmen möglich.

 

Mit der Pflegeübertragung des Tiergeheges an die Diakonie ist dieser Bereich des Parks wieder zu einem Anziehungspunkt geworden. Um eine artgerechte Tierhaltung zu garantieren und eine noch höhere Attraktivität für die Besucher des Parks zu schaffen, sollte der Beschluss aus dem Jahre 1996 aufgehoben  und entsprechende Festsetzungen für das Tiergehege in die 3. Änderung des Bebauungsplanes 12 – 1992 „Stadtpark Anklam, Ostseite“ aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 6100 655000 Bauleitplanung.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersichtsplan zur Lage des Bebauungsplanbereiches