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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan 2008 der Hansestadt Anklam zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2008.
Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden:
1.1 | im Verwaltungshaushalt |
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| die Einnahmen und Ausgaben erhöht um | 947.700 | EUR | auf | 15.412.900 | EUR |
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1.2 | im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen und Ausgaben vermindert um | 748.100 | EUR | auf | 4.739.400 | EUR |
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2. | die Entnahme aus der allg. Rücklage erhöht um | 591.800 | EUR | auf | 599.800 | EUR |
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3. | die Zuführung vom Vermögens- an den |
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| Verwaltungshaushalt erhöht um | 486.700 | EUR | auf | 680.000 | EUR |
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4. | der Kassenkredit erhöht um | 94.700 | EUR | auf | 1.541.200 | EUR |
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5. | die Verpflichtungsermächtgungen erhöht um | 288.100 | EUR | auf | 475.000 | EUR |
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6. | die Hebesätze nicht verändert |
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| Grundsteuer A | 250 v.H. |
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| Grundsteuer B | 350 v.H. |
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| Gewerbesteuer | 350 v.H. |
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2. Die Stadtvertretung stimmt dem Wirtschaftsplan der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam und damit einer geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 2.041,5 TEUR zu.
Dr. Detlef Butzke Jörg Schröder
Bürgermeister amt. Fachbereichsleiter
Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Sachdarstellung:
Die Notwendigkeit der Verabschiedung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus
verschiedenen Faktoren.
Ausschlaggebend ist zum einen die Erhöhung des Kreisumlagevervielfältigers von 39 % auf 42 %, woraus sich eine absolute Erhöhung der Ausgaben um 178,3 TEUR ergibt. Im Haushaltssplan 2008 wurde bereits mit einem Umlagefaktor von 40 % kalkuliert.
Durch die Tariferhöhung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie die geplante Erhöhung der Beamtenbesoldung ergeben sich Mehrausgaben von 200,0 TEUR.
Eine weitere Belastung des Verwaltungshaushalts stellt die zweckgebundene Schlüsselzuweisung zur Haushaltskonsolidierung dar, welche auf eine gesonderte Rücklage zu buchen ist. Aus diesem Grund stehen 407,7 TEUR Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht zur Verfügung.
Der nunmehr vorliegende 2. Nachtragshaushalt ist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ausgeglichen. Dies war nur durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 599,8 TEUR in Folge des guten Jahresabschlusses 2007 möglich. Dem Verwaltungshaushalt sind 680,0 TEUR im Zuge des Ausgleichs vom Vermögenshaushalt zugeführt worden (347,5 TEUR Grundstückserlöse, 332,5 TEUR allg. Rücklage). Die restlichen Mittel aus der allg. Rücklage verbleiben zur Deckung von Ausgaben im Vermögenshaushalt. Hier wurde eine wesentliche Investition – Erweiterung des Gewerbegebiets Süd-Ost – eingestellt.
Die im Haushaltsplan 2008 nicht durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht überarbeitet und im 2. Nachtrag korrigiert veranschlagt worden.
Wirtschaftsplan Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam
Der Wirtschaftsplan der GWA enthält eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.041,5 TEUR.
Laut § 72 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeindevertretung dem Wirtschaftsplan, wenn dieser eine Kreditaufnahme enthält, zuzustimmen.
Bereits mit dem Haushaltsplan 2008 wurde der Wirtschaftsplan der GWA (als Anlage im Beteiligungsbericht) zur Beschlussfassung in den Finanzausschuss und in die Stadtvertretung eingebracht. Auf diesem Wege wurde der Wirtschaftsplan jedoch lediglich von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Gemäß der Kommentierung zu § 72 KV M-V muss die Gemeindevertretung dem Wirtschaftsplan ausdrücklich zustimmen, wenn dieser eine Kreditaufnahme beinhaltet.
Dieser Vorgehensweise wird hiermit Rechnung getragen.
Anlagen:
- 2.Nachtragshaushaltsplan
- Stellungnahme Personalrat