Drucksache - FB2/021/2008  

Betreff: II. Nachtragshaushaltssatzung 2008
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Sandra Miller
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
07.07.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
17.07.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan 2008 der Hansestadt Anklam zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2008.

 

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden:

 

1.1

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

 

die Einnahmen und Ausgaben erhöht um

947.700

EUR

auf

15.412.900

EUR

 

 

 

 

 

 

 

1.2

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

 

die Einnahmen und Ausgaben vermindert um

748.100

EUR

auf

4.739.400

EUR

 

 

 

 

 

 

 

2.

die Entnahme aus der allg. Rücklage erhöht um

591.800

EUR

auf

599.800

EUR

 

 

 

 

 

 

 

3.

die Zuführung vom Vermögens- an den

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt erhöht um

486.700

EUR

auf

680.000

EUR

 

 

 

 

 

 

 

4.

der Kassenkredit erhöht um

94.700

EUR

auf

1.541.200

EUR

 

 

 

 

 

 

 

5.

die Verpflichtungsermächtgungen erhöht um

288.100

EUR

auf

475.000

EUR

 

 

 

 

 

 

 

6.

die Hebesätze nicht verändert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundsteuer A

250 v.H.

 

 

 

 

 

Grundsteuer B

350 v.H.

 

 

 

 

 

Gewerbesteuer

350 v.H.

 

 

 

 

 

 

2.              Die Stadtvertretung stimmt dem Wirtschaftsplan der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam und damit einer geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 2.041,5 TEUR zu.

 

 

 

 

 

Dr. Detlef Butzke                                                                      Jörg Schröder

Bürgermeister                                                                                    amt. Fachbereichsleiter

                                                                                                  Finanzmanagement und Zentrale Dienste

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

 

Die Notwendigkeit der Verabschiedung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus

verschiedenen Faktoren.

Ausschlaggebend ist zum einen die Erhöhung des Kreisumlagevervielfältigers von 39 % auf 42 %, woraus sich eine absolute Erhöhung der Ausgaben um 178,3 TEUR ergibt. Im Haushaltssplan 2008 wurde bereits mit einem Umlagefaktor von 40 % kalkuliert.

Durch die Tariferhöhung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie die geplante Erhöhung der Beamtenbesoldung ergeben sich Mehrausgaben von 200,0 TEUR.

Eine weitere Belastung des Verwaltungshaushalts stellt die zweckgebundene Schlüsselzuweisung zur Haushaltskonsolidierung dar, welche auf eine gesonderte Rücklage zu buchen ist. Aus diesem Grund stehen 407,7 TEUR Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht zur Verfügung.

 

Der nunmehr vorliegende 2. Nachtragshaushalt ist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ausgeglichen. Dies war nur durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 599,8 TEUR in Folge des guten Jahresabschlusses 2007 möglich. Dem Verwaltungshaushalt sind 680,0 TEUR im Zuge des Ausgleichs vom Vermögenshaushalt zugeführt worden (347,5 TEUR Grundstückserlöse, 332,5 TEUR allg. Rücklage). Die restlichen Mittel aus der allg. Rücklage verbleiben zur Deckung von Ausgaben im Vermögenshaushalt. Hier wurde eine wesentliche Investition – Erweiterung des Gewerbegebiets Süd-Ost – eingestellt.

 

Die im Haushaltsplan 2008 nicht durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht überarbeitet und im 2. Nachtrag korrigiert veranschlagt worden.

 

 

 

Wirtschaftsplan Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam

 

Der Wirtschaftsplan der GWA enthält eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.041,5 TEUR.

Laut § 72 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeindevertretung dem Wirtschaftsplan, wenn dieser eine Kreditaufnahme enthält, zuzustimmen.

Bereits mit dem Haushaltsplan 2008 wurde der Wirtschaftsplan der GWA (als Anlage im Beteiligungsbericht) zur Beschlussfassung in den Finanzausschuss und in die Stadtvertretung eingebracht. Auf diesem Wege wurde der Wirtschaftsplan jedoch lediglich von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Gemäß der Kommentierung zu § 72 KV M-V muss die Gemeindevertretung dem Wirtschaftsplan ausdrücklich zustimmen, wenn dieser eine Kreditaufnahme beinhaltet.

Dieser Vorgehensweise wird hiermit Rechnung getragen.

Anlagen:

Anlagen:

 

- 2.Nachtragshaushaltsplan

- Stellungnahme Personalrat