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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Privatisierung des Wochenmarktes.
Im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ist ein geeigneter Betreiber zu finden, der weiterhin sowohl den Mittwoch- als auch den Sonnabend-Markt auf dem Marktplatz der Hansestadt Anklam durchgeführt.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam betreibt seit dem Jahr 1990 den Wochenmarkt in eigener Regie.
Die Organisation und Durchführung der Markttage oblag dem Ordnungsamt und wird seit Einführung der neuen Verwaltungsstruktur vom Fachbereich 3, Sachgebiet Öffentliche Ordnung wahrgenommen.
Im Bewusstsein der Bedeutung von Wochenmärkten sowohl als Multiplikator für alle wirtschaftlich Beteiligten als auch Kommunikationszentrum für die Bevölkerung wurde stets versucht, die Attraktivität und somit die Wirtschaftlichkeit des Wochenmarktes zu erhöhen.
Vom Sog des wirtschaftlichen Rückgangs und dem Sinken der Kaufkraft in unserer Region sind neben den ansässigen Einzelhändlern auch die Wochenmärkte betroffen.
Allein von 1995 bis zum Jahr 2007 sank die Händleranzahl von 6750 auf 2490.
Die Gesamteinnahmen aus Wochenmärkten sanken von 227.650,00 DM im Jahr 1995 auf
41.962,00 EUR im Jahr 2007.
Wiederholt wurde in den zurückliegenden Jahren die zunehmende Unwirtschaftlichkeit des Wochenmarktes und die damit verbundenen Verluste sowohl in der Verwaltung als auch in den Fachgremien diskutiert. Im Rahmen der Möglichkeiten wurde reagiert.
Zuletzt befasste sich der Finanzausschuss am 18.02.2008 mit der Problematik.
Fachbereichsintern führte die vollständige Übernahme der gesetzlich fixierten hafenbehördlichen Tätigkeiten zu einem nicht lösbaren Personalengpass, so dass als einziger Ausweg die Entlastung des Marktmeisters und die zwangsläufige Privatisierung des Wochenmarktes durch den Bürgermeister festgelegt wurde.
Diese Entscheidung fiel in Kenntnis der offensichtlich erfolgreichen privaten Wochenmarktbetreibung in Städten unserer Region wie Pasewalk, Torgelow, Teterow , Demmin und Malchin.
Wie bereits in den genannten Städten praktiziert, ist es Ziel der Verwaltung im Rahmen der jährlichen Sondernutzung eine Beteiligung an den Standgeldeinnahmen in Höhe von ca. 20 – 25 % der Nettostandgebühren zu erreichen.
Parallel dazu werden alle Verwaltungsaufgaben des direkten Marktmanagement vom Marktbetreiber übernommen, eingeschlossen der Versicherungsschutz und die Marktreinigung.