Drucksache - FB1/148/2008  

Betreff: Bebauungsplan 2 - 1999 "Am Kleinbahnweg"
hier: Ergänzungsbeschluss mit neuem Planungsziel - Umwandlung des Mischgebietes in ein Sondergebiet
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
02.04.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
10.04.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt für den Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ die Umwandlung des Mischgebietes in ein Sondergebiet – Einzelhandel/Baumarkt – und der verbleibende Teil von Mischgebiet in allgemeines Wohngebiet .
  2. Die Stadtvertretung beschließt, dass parallel zum Bebauungsplan eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorgenommen wird.
  3. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen, freigehalten wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der H. Fänger und Partner GmbH  und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

      4.   Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Bauleitplanverfahren für den
            Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat am 28.10.1999 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan am Kleinbahnweg zur Herstellung von Baurechten für ein Mischgebiet gefasst. Am 28.08.2003 wurde neben dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1 – 2003 „Pasewalker Allee“ (Erweiterung des LIDL – Marktes) gleichzeitig der Beschluss gefasst, dass für das laufende Bebauungsplanverfahren 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ der Planentwurf dahingehend zu ändern ist, dass eine Teilfläche im südwestlichen Bereich entfällt. Diese Fläche geht in den Umgriff Sondergebiet – SO Einzelhandel des Bebauungsplanes 1 – 2003 „Pasewalker Allee“ mit ein. Seit dieser Beschlussfassung vom 28.08 2003 wurden durch die H. Fänger und Partner GmbH keine Aktivitäten zur Weiterführung des Planverfahrens für den Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ unternommen.

Der Hansestadt Anklam liegt seit dem 29.02.2008 ein Antrag der H. Fänger und Partner GmbH zur Gebietsumwandlung vom Mischgebiet in Sondergebiet, der in ihrem Besitz befindlichen Grundstücke „Am Kleinbahnweg“ vor. Der Vorhabenträger beabsichtigt lt. eingereichter Zeichnung mehrere Gebäude mit insgesamt 1927,96 qm Verkaufsfläche und weiterhin 24 Wohnparzellen auf der Fläche anzuordnen. Derzeit widerspricht das beantragte Vorhaben den Planabsichten des wirksamen Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam. Aus diesem Grund ist eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Entsprechend der Verkaufsflächengröße muss das vorhandene Mischgebiet in ein Sondergebiet umgewandelt werden. Die verbleibende Wohnfläche ist zu klein, um als Mischgebiet ausgewiesen zu werden. Hier könnte entsprechend dem vorliegenden Antrag des Investors ein allgemeines Wohngebiet entstehen.

Auf Grund von Änderungen des Baugesetzbuches sind alle Bauleitplanverfahren, die bis zum 20. Juni 2006 noch nicht abgeschlossen waren, nach den neuen Rechtsvorschriften abzuarbeiten. Dies bedeutet, dass in das Verfahren des Bebauungsplanes 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ neu eingesetzt werden muss. Es ist ein Umweltbericht zu erstellen und die Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Parallel dazu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersichtsplan

 

Antrag der H. Fänger und Partner GmbH