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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der H. Fänger und Partner GmbH und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Bauleitplanverfahren für den
Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat am 28.10.1999 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan am Kleinbahnweg zur Herstellung von Baurechten für ein Mischgebiet gefasst. Am 28.08.2003 wurde neben dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1 – 2003 „Pasewalker Allee“ (Erweiterung des LIDL – Marktes) gleichzeitig der Beschluss gefasst, dass für das laufende Bebauungsplanverfahren 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ der Planentwurf dahingehend zu ändern ist, dass eine Teilfläche im südwestlichen Bereich entfällt. Diese Fläche geht in den Umgriff Sondergebiet – SO Einzelhandel des Bebauungsplanes 1 – 2003 „Pasewalker Allee“ mit ein. Seit dieser Beschlussfassung vom 28.08 2003 wurden durch die H. Fänger und Partner GmbH keine Aktivitäten zur Weiterführung des Planverfahrens für den Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ unternommen.
Der Hansestadt Anklam liegt seit dem 29.02.2008 ein Antrag der H. Fänger und Partner GmbH zur Gebietsumwandlung vom Mischgebiet in Sondergebiet, der in ihrem Besitz befindlichen Grundstücke „Am Kleinbahnweg“ vor. Der Vorhabenträger beabsichtigt lt. eingereichter Zeichnung mehrere Gebäude mit insgesamt 1927,96 qm Verkaufsfläche und weiterhin 24 Wohnparzellen auf der Fläche anzuordnen. Derzeit widerspricht das beantragte Vorhaben den Planabsichten des wirksamen Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam. Aus diesem Grund ist eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Entsprechend der Verkaufsflächengröße muss das vorhandene Mischgebiet in ein Sondergebiet umgewandelt werden. Die verbleibende Wohnfläche ist zu klein, um als Mischgebiet ausgewiesen zu werden. Hier könnte entsprechend dem vorliegenden Antrag des Investors ein allgemeines Wohngebiet entstehen.
Auf Grund von Änderungen des Baugesetzbuches sind alle Bauleitplanverfahren, die bis zum 20. Juni 2006 noch nicht abgeschlossen waren, nach den neuen Rechtsvorschriften abzuarbeiten. Dies bedeutet, dass in das Verfahren des Bebauungsplanes 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ neu eingesetzt werden muss. Es ist ein Umweltbericht zu erstellen und die Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Parallel dazu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
Anlagen:
Übersichtsplan
Antrag der H. Fänger und Partner GmbH