Drucksache - FB1/146/2008  

Betreff: Errichtung eines Naturparkes im Peenetal nach Auslaufen des Naturschutzgroßprojektes "Peenetal/Peene-Haff-Moor"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
31.03.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses zurückgestellt   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
02.04.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
10.04.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam befürwortet gemäß § 104 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in Verbindung mit § 24 Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg – Vorpommern den Aufbau und die Entwicklung eines Naturparkes innerhalb der Projektzone des jetzigen Naturschutzgroßprojektes „Peenetal/Peene – Haff – Moor“.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Durch den Bundesumweltminister und der Umweltministerin von Mecklenburg – Vorpommern wurde 1992 das Naturschutzgroßprojekt „Peenetal/Penne – Haff – Moor“ mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung bestätigt. Hauptziel des Projektes ist die Ausweisung des gesamten unteren Peenetals mit ca. 20.000 ha als Naturschutzgebiet bis zum Jahr 2008. Für die Realisierung dieses Vorhabens werden insgesamt rund 28,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden zu 72,7 % vom Bund und zu 19,5 % vom Land Mecklenburg – Vorpommern aufgebracht. Die restlichen 7,8 % der Mittel werden durch den am 03.11.1992 als Körperschaft öffentlichen Rechts gegründete Zweckverband „Peenetal – Landschaft“ erbracht. Mit der Umsetzung des Gesamtprojektes wurde der Zweckverband beauftragt. Dem Zweckverband gehören die Landkreise Demmin und Ostvorpommern, die Städte Demmin, Loitz, Jarmen, Gützkow und Anklam sowie der Förderverein „Naturschutz im Peenetal e. V.“ an. 

Über die Zukunft des Zweckverbandes nach Auslaufen der Projektförderung hat die Verbandsversammlung zu entscheiden. Zur Regelung der Übernahme der zukünftigen Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder ist eine Änderung der Verbandsatzung des Zweckverbandes „Peenetal – Landschaft“ notwendig. Die Aufhebung des Zweckverbandes würde einen Auseinandersetzungsvertrag erfordern, der alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten abschließend erfasst (z. B. Vermögen, Verpflichtungen und Personal) und der einstimmig durch die Zweckverbandsversammlung zu beschließen wäre.

Die Mitgliederversammlung des Zweckverbandes „Pennetal – Landschaft“ erkennt in jedem fall die Notwendigkeit, zur Bewältigung der Folgeverpflichtungen aus dem Naturschutzgroßprojekt „Peenetal/Peene – Haff – Moor“ nach Auslaufen der Projektförderung eine personell und finanziell handlungsfähige Institution zu schaffen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden daher aufgefordert, in ihren jeweiligen Gebietskörperschaften bzw. im Förderverein „Naturschutz im Peenetal e. V.“ Beschlussfassungen (Willensbekundungen) zur Schaffung eines Naturparks im Peenetal oder einer anderen Möglichkeit zu prüfen.

Naturparke werden gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg – Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz – LNatG M – V, siehe Anlage 1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2002 (GVOBl. M – V 2003, S. 1) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2006 (GVOBl. M –V S. 560) durch Rechtsverordnung der Landesregierung errichtet.

Während einer Beratung mit dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz am 24. Januar 2008 haben die Vertreter der Landkreise Demmin und Ostvorpommern sowie die Städte Anklam, Gützkow, Jarmen, Loitz und Demmin und der Förderverein sich dafür ausgesprochen, die Variante eines Naturparks zu prüfen.

Von den v. g. Landkreisen und Städten erwartet das Land Mecklenburg – Vorpommern umgehend richtungsweisende Beschlüsse zur Errichtung eines Naturparks im Peenetal.

Bisher laufen bei allen Zweckverbandsmitglieder die Vorbereitung für eine Entscheidung in den entsprechenden Beschlussgremien für die Errichtung eines Naturparks im Peenetal.

Der Naturpark soll insbesondere

      die landschaftsgerechte Erholung und den Fremdenverkehr mit gezielter Besucherlenkung und bedeutsamer Erschließung und

      die Erhaltung der Landschaft durch geeignete Pflege und Entwicklung von Flächen

fördern.

Detailfragen zum Aufbau eines Naturparks und zur finanziellen Beteiligung des Landes sind durch eine zu bildende Arbeitsgruppe, zu der Vertreter des Landes und des Zweckverbandes gehören müssen, zu klären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mitglieder des Zweckverbandes sind allein nicht in der Lage, die Folgekosten zu tragen. Eine Beteiligung des Landes an der Nachfolgeeinrichtung des Naturschutzgroßprojektes „Pennetal/Peene – Haff – Moor“ ist deshalb unbedingt notwendig.

Aus der gemeinsamen Trägerschaft von Land und Landkreisen für einen Naturpark ergibt sich eine anteilige Finanzierung von Personal- und Sachkosten durch das Land Mecklenburg – Vorpommern und damit eine erhebliche finanzielle Entlastung der im Zweckverband organisierten Landkreise und Städte.

Inwieweit sich die Hansestadt Anklam kostenmäßig beteiligen muss, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass ein jährlicher finanzieller Beitrag zu leisten ist.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1: LNatG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2002

 

Anlage 2: Übersichtsblatt