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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2008 mit den aus beiliegendem Stellenplan auf den Seiten 5 und 6 ersichtlichen Änderungen und die sich daraus ergebende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008.
Die insofern unveränderte Satzung sieht vor:
1.1 | Verwaltungshaushalt |
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| Veränderung der Einnahmen und Ausgaben | um | 0,00 € | auf | 14.465.200,00 € |
1.2 | Vermögenshaushalt |
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| Veränderung der Einnahmen und Ausgaben | um | 0,00 € | auf | 5.487.500,00 € |
2. | Gesamtbetrag der Kredite |
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| Veränderung | um | 0,00 € | auf | 581.300,00 € |
| davon für Umschuldung | um | 0,00 € | auf | 581.300,00 € |
3. | Veränderung der Entnahme aus der allg Rücklage | um | 0,00 € | auf | 8.000,00 € |
4. | Veränderung der Zuführung vom VermHH |
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| an den VerwHH | um | 0,00 € | auf | 193.300,00 € |
5. | Veränderung des Kassenkredites | um | 0,00 € | auf | 1.446.500,00 € |
6. | Keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung |
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| 186.900,00 € |
Keine Veränderung bei den Hebesätzen
Grundsteuer A 250 %
Grundsteuer B 350 %
Gewerbesteuer 350 %.
Der Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ostvorpommern.
Sachdarstellung:
Im Zuge der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2008 ist die Hansestadt Anklam durch die Stadtvertretung beauftragt worden die Stelle eines Rechtsvertreters zu schaffen.
Auf Grund der damit verbundenen Änderung des Stellenplanes ist die Erarbeitung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 50 Abs. 2, Nr. 4 KV M-V zwingend erforderlich.
Die Verwaltung beabsichtigt die Stelle des Rechtsvertreters als Stabsstelle direkt dem Bürgermeister zuzuordnen. Bezüglich der Ausgestaltung der Stelle sieht die Verwaltung eine 50 %ige juristische Betätigung sowie eine 50 %ige Tätigkeit auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung vor.
Im Gegenzug mit der Einrichtung der vorgenannten Stelle entfällt im Stellenplan die Stelle 1.34 (Sachebearbeiter Wirtschaftsförderung). Es wird somit keine zusätzliche Stelle geschaffen (siehe Seite 5 und 6 im Stellenplan bzw. Veränderungsliste).
Die Einrichtung der Stelle ist verbunden mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre auf den Haushaltsstellen 0200-416000, 1100-416000 und 6000-416000 in einer Gesamthöhe von 10.500,00 €. In diesem Umfang werden bisher eingeplante Mittel für externe juristische Beratung nicht in Anspruch genommen.
Der 1. Nachtragshaushalt weist gegenüber dem ursprünglichen Haushalt 2008 keine finanziellen Veränderungen auf.
Anlagen:
1. Nachtragshaushaltssatzung 2008
Stellenplan
Veränderungsliste zum Stellenplan