Drucksache - FB2/016/2008  

Betreff: Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
18.02.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
28.02.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2008 mit den aus beiliegendem Stellenplan auf den Seiten 5 und 6 ersichtlichen Änderungen und die sich daraus ergebende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008.

 

Die insofern unveränderte Satzung sieht vor:

 

1.1

Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

Veränderung der Einnahmen und Ausgaben

um

0,00 €

auf

14.465.200,00 €

1.2

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Veränderung der Einnahmen und Ausgaben

um

0,00 €

auf

5.487.500,00 €

2.

Gesamtbetrag der Kredite

 

 

 

 

 

Veränderung

um

0,00 €

auf

581.300,00 €

 

davon für Umschuldung

um

0,00 €

auf

581.300,00 €

3.

Veränderung der Entnahme aus der allg Rücklage

um

0,00 €

auf

8.000,00 €

4.

Veränderung der Zuführung vom VermHH

 

 

 

 

 

an den VerwHH

um

0,00 €

auf

193.300,00 €

5.

Veränderung des Kassenkredites

um

0,00 €

auf

1.446.500,00 €

6.

Keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung

 

 

 

186.900,00 €

 

Keine Veränderung bei den Hebesätzen

 

              Grundsteuer A                            250 %

              Grundsteuer B                            350 %

              Gewerbesteuer              350 %.

 

Der Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ostvorpommern.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Im Zuge der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2008 ist die Hansestadt Anklam durch die Stadtvertretung beauftragt worden die Stelle eines Rechtsvertreters zu schaffen.

Auf Grund der damit verbundenen Änderung des Stellenplanes ist die Erarbeitung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 50 Abs. 2, Nr. 4 KV M-V zwingend erforderlich.

Die Verwaltung beabsichtigt die Stelle des Rechtsvertreters als Stabsstelle direkt dem Bürgermeister zuzuordnen. Bezüglich der Ausgestaltung der Stelle sieht die Verwaltung eine 50 %ige juristische Betätigung sowie eine 50 %ige Tätigkeit auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung vor.

Im Gegenzug mit der Einrichtung der vorgenannten Stelle entfällt im Stellenplan die Stelle 1.34 (Sachebearbeiter Wirtschaftsförderung). Es wird somit keine zusätzliche Stelle geschaffen (siehe Seite 5 und 6 im Stellenplan bzw. Veränderungsliste).

 

Die Einrichtung der Stelle ist verbunden mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre auf den Haushaltsstellen 0200-416000, 1100-416000 und 6000-416000 in einer Gesamthöhe von 10.500,00 €. In diesem Umfang werden bisher eingeplante Mittel für externe juristische Beratung nicht in Anspruch genommen.

 

Der 1. Nachtragshaushalt weist gegenüber dem ursprünglichen Haushalt 2008 keine finanziellen Veränderungen auf.

Anlagen:

Anlagen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung 2008

Stellenplan

Veränderungsliste zum Stellenplan