Drucksache - FB2/015/2008  

Betreff: Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2007
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Angelika Brasch
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Brasch, Angelika   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
18.02.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
28.02.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Sachdarstellung:                                                                                                                             

 

Bezug § 52 Kommunalverfassung M-V (KV M-V)

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 06.12.2007 sind die Einnahmen

und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes für die II. Nachtragshaus- haltssatzung 2007 wie folgt festgesetzt worden:                            

 

1. im Verwaltungshaushalt

    die Einnahmen und Ausgaben auf                            14.232.600 EUR

 

2. im Vermögenshaushalt

    die Einnahmen und Ausgaben auf                    4.411.200 EUR

 

Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Ausgaben (Überschreitung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Ausgaben (Ausgaben, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) im Haushaltsablauf nicht ausschließen.

 

 

 

Anzeigepflichtige überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben nach

§ 34 (1) KV M-V entfallen

 

auf den Verwaltungshaushalt in Höhe von                             24.948,83 EUR

auf den Vermögenshaushalt in Höhe von                            34.183,61 EUR

 

Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplanmäßigen Ausgaben wie folgt zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt                                                 14.326,00 EUR

im Vermögenshaushalt                                                   33.741,80 EUR

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) Satz 1 KV M-V und nach Dienstanweisung 03/03 der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplan-                             mäßigen Ausgaben davon in folgender Höhe zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt                                                 10.622,83 EUR

im Vermögenshaushalt                                                        441,81 EUR

 

Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 52 KV M-V besteht, da die aufgeführten Ausgaben zeitlich und sachlich unabweisbar sind und die Deckung aus Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet ist.