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Beschlussvorschlag:
2. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, parallel zur Weiterführung des
Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“, eine 4.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
Sachdarstellung:
Durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam wurde am 06.04.2008 der Beschluss gefasst, südöstlich des Lilienthalringes einen Bebauungsplan für ein Industriegebiet aufzustellen.
Im Zuge der Erarbeitung der Begründung für den Bebauungsplan ergaben sich Probleme hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung für den Bereich, welcher sich nordöstlich der Bahnanlagen befindet. Die Anbindung der Erschließung dieses Bereiches kann nur im Kreuzungsbereich der Kreisstraße und des Bargischower Weges erfolgen, welches sich jedoch als eine ungünstige Verkehrslösung darstellt.
Durch den Fachbereich 1 Wirtschaft und Stadtentwicklung gab es daraufhin ein positives Gespräch mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern zu einer möglichen Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Die Änderung sieht so aus, dass der Bereich des Bebauungsplanes, welcher sich nordöstlich der Bahnanlagen (Anlage 1) befindet, an den Bebauungsplanbereich südöstlich der Bahnanlagen (Anlage 2) nahtlos anschließt.
Die Größe der neu in Anspruch zu nehmende Fläche soll nicht größer sein, wie die bisher ausgewiesene Fläche, damit keine zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen (3 Grabenverschlüsse im Peenetal) erforderlich werden.
Durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
Es handelt sich hier um die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. Dabei wird der neue Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ ausgewiesen und die Fläche nordöstlich der Bahnanlagen als Reservefläche für gewerbliche Erweiterungen im Flächennutzungsplan belassen, ohne dafür ein Planverfahren für den Bebauungsplan durchzuführen.
Anlagen:
Anlage 1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Anlage 2: Geänderter Geltungsbereich des Bebauungsplanes