Drucksache - FB2/010/2008  

Betreff: Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Sandra Miller
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
14.01.2008 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1.   Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan mit dem

      dazugehörigen Beteiligungsbericht und die Haushaltssatzung 2008, die

 

              im Verwaltungshaushalt

- die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils                                                                 14.460.200 EUR

            im Vermögenshaushalt

              - die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils                                                        5.479.500 EUR

 

              - den Gesamtbetrag der Kredite auf, davon für Umschuldung             581.300 EUR

               davon für Umschuldung                                                                                         581.300 EUR

              - den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                   186.900 EUR

              - den Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                       1.446.000 EUR

              - die Hebesätze für die Grundsteuer A auf                                                                   250 v.H.

                                       für die Grundsteuer B auf                                                                  350 v.H.

                                             für die Gewerbesteuer auf                                                                 350 v.H.

              festsetzt.

2.              Das nach § 45 Kommunalverfassung aufzustellende und gemäß § 2 Abs. 2, Ziffer 2

              Gemeindehaushaltsverordnung dem Haushaltsplan beizufügende Investitions-

programm  mit seinen Festsetzungen für die Jahre 2008 bis 2011  wird zustimmend zur

Kenntnis genommen.

 

 

 

Michael Galander                                                                                 Dr. Detlef Butzke

Bürgermeister              Fachbereichsleiter Finanzmanagement und Zentrale Dienste

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

  1. Die Stadt Anklam hat nach § 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können somit alle Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden. Ansprüche Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

 

  1. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes konnte nicht vollständig aus den dafür vorgesehenen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes erreicht werden.

Gemäß dem Erlass des Innenministers Mecklenburg-Vorpommerns zur Aufstellung der Haushaltspläne für das Jahr 2008, sind bei nicht ausgeglichenem VwH die Grundstückserlöse aus dem VmH dem VwH (188,3 TEUR) zuzuführen. Diese werden im Haushaltsjahr 2008 nicht mehr zur Deckung von Investitionen im Vermögenshaushalt zur Verfügung stehen.

 

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 sieht folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr vor:

 

 

 

Ansatz 2007

EUR

Ansatz 2008

EUR

Veränderung

EUR

1.

Haushaltsplan

 

 

 

 

 

- Verwaltungshaushalt

   Einnahmen und Ausgaben

 

 

14.232.600

 

14.460.200

 

 

    227.600

 

- Vermögenshaushalt

   Einnahmen und Ausgaben      

 

4.411.200

 

5.479.500

 

1.068.300

2.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

davon für Umschuldung

0      

0

581.300

581.300

  581.300

  581.300

3.

Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen

366.700

186.900

-179.800

4.

 

Höchstbetrag der Kassenkredite

1.423.200

1.446.000

    22.800

5.

Die Hebesätze wurden wie folgt

festgesetzt: - Grundsteuer A

                   - Grundsteuer B

                   - Gewerbesteuer

 

250 v. H.

350 v. H.

350 v. H.

 

250 v. H.

350 v. H.

350 v. H.

 

0 v. H.

0 v. H.

0 v. H.

 

 

  1. Verwaltungshaushalt

 

Der Verwaltungshaushalt 2008 konnte durch die Zuführung von Grundstückserlösen aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 188.300 EUR ausgeglichen werden. Risiken und Erwartungshaltungen dürften sich in etwa die Waage halten. Während sich die Kreisumlage gegenüber den angesetzten 40 % unter Umständen weiter zum Nachteil der Kommunen erhöhen könnte und die Tarifsteigerungen bei den Personalkosten möglicherweise höher als die unterstellten  Steigerungen ausfallen könnten deuten sich vorsichtig optimistisch Einnahmeerhöhungen bei der Gewerbesteuer an, die aber zum derzeitigen Zeitpunkt dem Kriterium der Haushaltswahrheit noch nicht standhalten.

 

 

  1. Haustarifvertrag

 

Der seit Juli 2005 geltende Haustarifvertrag wurde gemäß dem Beschluss der StVV vom 6.12.2007 bis zum 31.12.2008 verlängert.

 

 

6. Vermögenshaushalt

 

Die Erhöhung des Volumens im Vermögenshaushalt gegenüber 2007 resultiert überwiegend aus der Umschuldung von Krediten (ca. 600 TEUR) im Haushaltsjahr 2008 sowie der geplanten Investitionsmaßnahme „Sanierung Friedensschule“ mit einem Gesamtvolumen von 2.000 TEUR, welche jedoch vollständig durch das Land und die Pomerania gefördert wird.

 

 

7. Stellenplan

 

Die in der Stadtverwaltung Anklam seit April 2007 geltende Verwaltungsstruktur ist dem eingereichten Stellenplan nunmehr angepasst. Anzumerken ist, dass auf Grund der geänderten Verwaltungsorganisation im Jahr 2008 22 Stellen auszuschreiben sind, da diese in der Form vorher nicht existent waren (siehe Anlage).

Die Festsetzungen des Stellenplanes sind nach Auskunft des Kommunalen Arbeitgeberverbandes durch den Personalrat nicht mitbestimmungspflichtig. Damit wird eine seit Jahren praktizierte Verfahrensweise Seitens der Dienststelle korrigiert. Unbeschadet dessen wurden der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Behindertenbeauftragte vollumfänglich in alle Aktivitäten der Dienststelle hinsichtlich der Stellenbeschreibung und der Stellenbewertung einbezogen. Alle diesbezüglich relevanten Unterlagen – mit Ausnahme der für den internen Gebrauch der Dienststelle bestimmten Materialien – wurden übergeben. Damit wurde die Möglichkeit der Erarbeitung von Stellungnahmen eröffnet. Es wird aber eingeräumt, dass in Anbetracht der Vielzahl stellenplanrelevanter Veränderungen der Zeitraum für die Abgabe einer Stellungnahme äußerst gering war. Eine rechtliche Relevanz haben diese Stellungnahmen aber nicht. Gleichwohl ist die Dienststelle auch künftig ohne formale Verpflichtung an einer transparenten Zusammenarbeit mit dem Personalrat im Rahmen der Haushaltsplanungen interessiert.

 

 

8. Entwicklung des Schuldenstandes

     

    Infolge des nur durch die Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt (Grundstückserlöse) zu deckenden Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt ist eine Kreditaufnahme in 2008 nicht  geplant. Die planmäßige Tilgung bestehender Kredite wird zu einer Reduzierung des Schuldenstandes per 31.12.2008 von derzeit 551 EUR/EW  auf 541 EUR/EW führen. Damit liegt die Hansestadt Anklam im Vergleich immer noch im Bereich einer unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung. Im Verlaufe der Jahre 2009 bis 2011 sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren Neuverschuldungen geplant, so dass sich die aus dem Schuldendienst ergebenden Belastungen im Verwaltungshaushalt durch  die aufgenommenen Kredite weiter verringern.

 

 

 

 

 

 

9. Entwicklung der  Allgemeine Rücklage

 

Der Bestand der Allgemeinen Rücklage am 01.01.2008 beträgt 150 TEUR. Das entspricht nicht der  Pflichtrücklage, die eine Höhe von 213,6 TEUR ausweisen sollte. Nach Möglichkeit sollte im Ergebnis einer hoffentlich positiven Jahresrechnung 2007 darauf hingewirkt werden, den Betrag der Pflichtrücklage wieder aufzufüllen.

 

 

10. Entwicklung der  Bürgschaften

 

    Durch die positive Entwicklung der Reduzierung der Bürgschaftshöhe ist per 31.12.2006

    ein Stand der Bürgschaften in Höhe von 12,44 Mio EUR zu verzeichnen, welcher sich

    auch im Jahr 2007 nicht verändert hat. 

 

 

11. Kreisumlage

                

Während für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 die Zuführung der Grundstückserlöse aus dem Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes unentbehrlich ist, weist der Finanzplan für die Jahre 2010 und 2011 im Verwaltungshaushalt einen Einnahmeüberschuss aus. Hierbei ist kritisch anzumerken, dass für die Jahre 2010 und 2011 mit einem Kreisumlagevervielfältiger von 41 % gerechnet wurde (2008 und 2009 mit 40 %), von dem, auf Grund der in der Öffentlichkeit geführten Diskussionen, anzunehmen ist, dass dieser durch das Innenministerium bzw. den Kreistag um ein Vielfältiges erhöht werden wird. Aus diesem Grund bleibt abzuwarten inwieweit sich evt. Einnahmeüberschüsse in den Folgejahren ergeben.

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung wird bis zum Finanzausschuss bzw. bis zur Stadtvertretung eine Reihe von grafischen Übersichten erarbeiten, welche die Entwicklung ausgewählter Ausgabepositionen und ihre Höhe im interkommunalen Vergleich verdeutlichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

Durch die Umstrukturierung der Kernverwaltung haben sich die Arbeitsinhalte etlicher Stellen erheblich geändert, bzw. wurden Stellen geschaffen mit völlig neuen Inhalten. Diese Stellen werden nach der Bestätigung des Haushaltsplanes 2008 verwaltungsintern neu ausgeschrieben.

Es handelt sich dabei um folgende 22 Stellen (laufende Nummer im Stellenplan) des Stellenplanes 2008:

 

1.0

1.01

1.10

1.11

1.12

1.15

1.20

1.22

1.23

1.24

1.30

1.31

1.34

2.01

2.12

2.13

2.30

2.37

3.01

3.20

3.21

3.22