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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan 2007 mit der lediglich aus beiliegendem Stellenplan auf Seite 12 ersichtlichen Änderung und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007.
Die insofern unveränderte Satzung sieht vor:
1.1 Verwaltungshaushalt
Veränderung der Einnahmen und Ausgaben um 0 EUR auf 14.232.600 EUR
1.2 Vermögenshaushalt
Veränderung der Einnahmen und Ausgaben um 0 EUR auf 4.411.200 EUR
2. Veränderung der Entnahme aus der
Allgemeinen Rücklage um 0 EUR auf 273.500 EUR
3. Veränderung bei der Zuführung
vom VermHH an den VerwHH um 0 EUR auf 232.600 EUR
4. Veränderung bei der Zuführung
vom VerwHH an den VermHH um 0 EUR auf 351.100 EUR
5. Veränderung des Kassenkredites um 0 EUR auf 1.423.200 EUR
6. keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung 366.700 EUR
7. keine Veränderung bei den Hebesätzen
Grundsteuer A 250 v. H.
Grundsteuer B 350 v. H.
Gewerbesteuer 350 v. H.
Sachdarstellung:
Die vorliegende 1. Nachtragshaushalt 2007 wurde am 23.08.2007 durch die Stadtvertretung beschlossen und ist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ausgeglichen.
Da der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplanes ist, ist es auf Grund einer zwingend notwendigen Änderung im Stellenplan erforderlich einen 2. Nachtragshaushalt 2007 zu erlassen.
Es ergeben sich dadurch keine finanziellen Veränderungen, so dass der 2. Nachtragshaushalt gegenüber dem 1. Nachtragshaushalt keine Veränderungen aufweist.
Folgende Veränderungen sind im Stellenplan zum 2. Nachtragshaushalt 2007 gegenüber dem Stellenplan im 1. Nachtragshaushalt 2007 zu verzeichnen.
Auf der Seite 12 des Stellenplanes ist unter „befristete Arbeitsverhältnisse“ zusätzlich
1 Stelle für eine Sachbearbeiterin (EG 5), die in der Zeit vom 01.01.2008 bis zum
31.12.2008 befristet eingestellt ist nach § 14 (1) TZBfG aufgenommen.
Die Dienstanweisung „Maßnahmeplan zur Einführung des Neuen kommunalen Haushaltsrechts M-V in der Hansestadt Anklam“ sieht für die Arbeit einer diesbezüglichen Teilprojektgruppe vor, dass 5 Mitarbeiter des Stammpersonals dauerhaft an dem Projekt arbeiten.
Zurzeit arbeiten ständig 3 Mitarbeiter der Verwaltung (unbefristet Beschäftigte) in der Projektgruppe. Eine zeitweise Umsetzung weiterer Mitarbeiter hat sich, auch wegen der derzeitigen Umstrukturierung der Verwaltung, als nicht realisierbar erwiesen.
Mit der derzeitigen personellen Besetzung kann die Umstellung auf die Doppik nicht fristgemäß erreicht werden. Es ist notwendig, zusätzlich befristet dafür Personal bereitzustellen.
Damit der Einsatz ab dem 01.01.2008 mit der bereits eingearbeiteten Mitarbeiterin beginnen kann, ist es erforderlich, diese Stelle noch im Jahr 2007 einzurichten. Ansonsten verbietet der Stellenplan in der derzeitigen Fassung eine Weiterbeschäftigung dieser Mitarbeiterin über den Jahreswechsel hinaus.