Drucksache - FB2/008/2007  

Betreff: Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Gisela Liebscher
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
26.11.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
06.12.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan 2007 mit der lediglich aus beiliegendem Stellenplan auf Seite 12 ersichtlichen Änderung und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007.

 

Die insofern unveränderte Satzung sieht vor:

 

1.1              Verwaltungshaushalt

              Veränderung der Einnahmen und Ausgaben   um                0 EUR        auf  14.232.600 EUR

1.2              Vermögenshaushalt

              Veränderung der Einnahmen und Ausgaben   um                0 EUR        auf    4.411.200 EUR                                     

2.         Veränderung der Entnahme aus der

              Allgemeinen Rücklage                                     um                0 EUR        auf       273.500 EUR

3.               Veränderung bei der Zuführung

            vom VermHH an den VerwHH                       um                  0 EUR        auf       232.600 EUR

4.         Veränderung bei der Zuführung

            vom VerwHH an den VermHH                  um                  0 EUR       auf       351.100 EUR

5.         Veränderung des Kassenkredites                        um                   0 EUR       auf    1.423.200 EUR

6.              keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung                               366.700 EUR

7.         keine Veränderung bei den Hebesätzen

Grundsteuer A                                                                                                       250 v. H.

            Grundsteuer B                                                                                                  350 v. H.

              Gewerbesteuer                                                                                                  350 v. H.

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die vorliegende 1. Nachtragshaushalt 2007  wurde am 23.08.2007 durch die Stadtvertretung beschlossen und ist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ausgeglichen.

Da der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplanes ist, ist es auf Grund einer zwingend notwendigen Änderung im Stellenplan erforderlich einen 2. Nachtragshaushalt  2007 zu erlassen.

Es ergeben sich dadurch keine finanziellen Veränderungen, so dass der 2. Nachtragshaushalt gegenüber dem 1. Nachtragshaushalt  keine Veränderungen aufweist.

Folgende Veränderungen sind im Stellenplan zum 2. Nachtragshaushalt 2007 gegenüber dem Stellenplan im 1. Nachtragshaushalt 2007  zu verzeichnen.

 

Auf der Seite 12 des Stellenplanes ist unter „befristete Arbeitsverhältnisse“ zusätzlich

1 Stelle für eine Sachbearbeiterin (EG 5), die in der Zeit vom 01.01.2008 bis zum   

31.12.2008 befristet eingestellt ist nach § 14 (1) TZBfG aufgenommen.  

 

Die Dienstanweisung „Maßnahmeplan zur Einführung des Neuen kommunalen Haushaltsrechts M-V in der Hansestadt Anklam“ sieht für die Arbeit einer diesbezüglichen Teilprojektgruppe vor, dass 5 Mitarbeiter des Stammpersonals dauerhaft an dem Projekt arbeiten.

Zurzeit arbeiten ständig 3 Mitarbeiter der Verwaltung (unbefristet Beschäftigte) in der Projektgruppe. Eine zeitweise Umsetzung weiterer Mitarbeiter hat sich, auch wegen der derzeitigen Umstrukturierung der Verwaltung, als nicht realisierbar erwiesen.

 

Mit der derzeitigen personellen Besetzung kann die Umstellung auf die Doppik nicht fristgemäß erreicht werden. Es ist notwendig, zusätzlich befristet dafür Personal bereitzustellen.

Damit der Einsatz ab dem 01.01.2008 mit der bereits eingearbeiteten Mitarbeiterin beginnen kann, ist es erforderlich, diese Stelle noch im Jahr 2007 einzurichten. Ansonsten verbietet der Stellenplan in der derzeitigen Fassung eine Weiterbeschäftigung dieser Mitarbeiterin über den Jahreswechsel hinaus.