Drucksache - FB1/102/2007  

Betreff: Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe zur Begleichung des Gebührenbescheides des Amtes "Am Stettiner Haff" zur Deckung der Beträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Grunert
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Grunert, Siegrid   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
26.11.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
06.12.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt für das Haushaltsjahr 2007 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.700,00 EUR in der Haushaltsstelle 8551-661100 (Stadtforstreviere/Beiträge) und Gebühren zur Begleichung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes an das Amt „Am Stettiner Haff“. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 0350-650001 (Immobilienmanagement/Geschäftsbedarf) nicht umlagefähig..

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam ist Eigentümer von 933, 0448 ha Holzung in der Gemarkung Leopoldshagen (Stadtforstrevierteil Heidemühl). Für diese Waldflächen wird die Hansestadt Anklam vom Amt „Am Stettiner Haff“ mit Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes veranlagt. In den letzten Jahren wurden dafür Gebühren in Höhe von ca. 7.200,00 – 7.300,00 EUR jährlich erhoben.

 

Für das Jahr 2007 wurde die Hansestadt Anklam zusätzlich für eine Waldfläche von 242,3699 ha mit Gebühren für Polderflächen in Höhe von 2.666,07 EUR veranlagt.

Außerdem sind die Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes durch Erhöhung des Hebesatzes lt. Satzung der Gemeinde Leopoldshagen um ca. 1000,00 EUR gestiegen. Die Gebühr beträgt insgesamt 10.886,19 EUR.

 

Eine Rückfrage im Amt „Am Stettiner Haff“ hat ergeben, dass ab dem 01.01.2007 die neue Satzung der Gemeinde Leopoldshagen mit dem höheren Hebesatz zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes in Kraft getreten ist und in diesem Zusammenhang außerdem festgestellt wurde, dass sich ein Teil der im Eigentum der Hansestadt Anklam befindlichen Waldflächen im Einzugsbereich eines Schöpfwerkes befindet. Aus diesem Grund wurde die Hansestadt Anklam mit den o. g. höheren Gebühren veranlagt.

 

Seit Jahren bemüht sich die Hansestadt Anklam durch Widersprüche und Verhandlungen mit den Wasser- und Bodenverbänden „Ücker- Haffküste“ und „Untere Peene“ um die Senkung der Beiträge für die Waldflächen, weil insbesondere für die  Waldflächen in der Gemarkung Leopoldshagen (Heidestandort) keinerlei direkt zuordenbare Kosten für den Wasser- und Bodenverband entstehen. Grundsätzliche Erfolge konnten bisher nicht erzielt werden. Derartige Beiträge sind zum Teil „Solidarbeiträge“.

 

Übersicht der Haushaltsstelle 8551-661100 Stadtforstreviere/Beiträge und Gebühren

 

HH-Ansatz                            8.000,00 EUR

Anordnungen                               848,38 EUR

 

Verfügbar                            7.151,62 EUR

 

APL                                        3.700,00 EUR

 

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle

0350-650001 Immobilienmanagement/Geschäftsbedarf nicht umlagefähig

 

in Höhe von                3.700,00 EUR

 

 

Grundlage der Beantragung:

DA-Nr. 03/2003 über das Verfahren bei der Genehmigung von über – und außerplanmäßigen Ausgaben vom 01.10.2003 und der 1. Änderung zur DA-Nr. 03/2003 vom 01.03.2005

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Übersicht der Haushaltsstelle 8551-661100 Stadtforstreviere/Beiträge und Gebühren

 

HH-Ansatz                            8.000,00 EUR

Anordnungen                               848,38 EUR

 

Verfügbar                            7.151,62 EUR

 

Offener Betrag              3.734,57 EUR

 

APL                                        3.700,00 EUR

 

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle

0350-650001 Immobilienmanagement/Geschäftsbedarf nicht umlagefähig

 

in Höhe von                3.700,00 EUR

 

 

 

Gemäß DA-Nr. 03/2003 über das Verfahren bei der Genehmigung von über – und außerplanmäßigen Ausgaben vom 01.10.2003 und der 1. Änderung zur DA-Nr. 03/2003 vom 01.03.2005 ist die Stadtvertretung für die Genehmigung zuständig.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Gebührenbescheid