Drucksache - FB3/004/2007  

Betreff: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Ostvorpommern und der Hansestadt Anklam über die Übernahme sozialer Aufgaben
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
18.10.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Ostvorpommern für eine Vertragslaufzeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2008, bei automatischer Verlängerung der Laufzeit um ein weiteres Jahr (Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende des Jahres). Vertragsgegenstand ist die Übernahme der Bedarfsprüfung gem. §§ 3,4,5 und 6 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie die Prüfung des Anspruches auf die Übernahme des Teilnahmebeitrages gem. § 90 (3) SGB III i.V.m. § 21 KiföG Mecklenburg-Vorpommern.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

1.

 

Frau Paul, Leiterin des Jugendamtes des Landkreises Ostvorpommern, wandte sich bereits im Juni 2007 an den Stadtamtsrat Herrn Bierwerth mit dem Anliegen der Übernahme der Bedarfsprüfung gemäß §§ 3,4,5 und 6 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V und der Prüfung des Anspruches auf Übernahme des Teilnahmebetrages gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII i.V.m. § 21 KiföG M-V.

Anlass der Auslagerung der Arbeiten ist das Ergebnis einer Untersuchung zur Personalstruktur.

Darin wurde festgestellt, dass im Jugendhilfebereich des Landkreises Ostvorpommern

1,4 VbE abgebaut werden müssen. Frau Paul bat daher um die Möglichkeit ihr Konzept zum Abbau der 1,4 VbE persönlich vorzustellen.

 

2. Beratungsergebnis:

 

Zum Beratungstermin waren Herr Bierwerth (FB III), Dr. Butzke (FB II), Frau Meyer

(FB III) sowie Frau Paul erschienen. Frau Paul stellte ihr Konzept vor, klärte über die Hintergründe auf, machte Ausführungen zur Stellenanforderung und zur Verfahrensweise sowie dazu, welchen finanziellen Anteil der Landkreis Ostvorpommern jährlich an Personalkosten und Sachkosten beisteuern wird.

Im Ergebnis waren sich die Anwesenden einig, dass Frau Paul den Entwurf eines

öffentlich-rechtlichen Vertrages übergeben soll, um alle verfahrensrechtlichen Schritte einleiten zu können.

 

Der Vertrag wird als Anlage 1 dem Beschlussvorschlag beigefügt.

 

3. Begründung des Beschlussvorschlages:

 

Im Fachbereich III, Sachgebiet Einwohnerverwaltung mit dem Bereich Wohngeldstelle werden bereits soziale Angelegenheiten nach dem KiföG  bearbeitet. Der Bereich Wohngeldstelle ist mit zwei VbE besetzt, wobei eine Kollegin bereits Aufgaben nach dem Kindertagesförderungsgesetz wahrnimmt. Dabei handelt es sich um die Bedarfsermittlung für Kindertagesstätten und Tagespflege sowie die Prüfung und Zahlbarmachung der Anteile der Wohnsitzgemeinde. Der Mehraufwand ist dadurch relativ gering.

 

Die Übernahme der im Vertrag erörterten Aufgaben birgt auch Vorteile. So entfällt durch die Aufgabenübernahme eine zweigleisige Bearbeitung. Der Bürger  hat nur noch eine Behörde, bei welcher die Antragstellung, Bewilligung und eine gleichzeitige Abstimmung bezüglich Zahlungen von Wohngeld erfolgen kann. ( mehr Bürgernähe)

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass kein erhöhter Personalbedarf geltend gemacht wird.

Die Kolleginnen erklärten, dass durch eine Aufgaben-Umverteilung die Übernahme der im Vertrag erörterten Aufgaben erfolgen kann.

 

Durch den Landkreis wird die Einarbeitung zugesichert. Auf Grund der einjährigen Laufzeit mit der Option der Kündigung vier Wochen vor Jahresende, liegt ein überschaubarer Vertragszeitraum vor.

 

4. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die positiven finanziellen Auswirkungen des Abschlusses dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages bestehen darin, dass der Stadt Einnahmen in den Personalkosten (13.200 Euro) zu Gute kommen.

Im Bereich der Sachkosten werden 7800 Euro zur Anschaffung von Software bereitgestellt.

Dazu wurde ein Angebot der Firma PROSOZ Herten GmbH eingeholt, welches als Anlage 2 beigefügt wird.

Das Zustimmungserfordernis der Stadtvertreter ergibt sich aus § 22 Kommunalverfassung M-V.

Der Beschluss der Gemeindevertretung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages.