Drucksache - FB1/059/2007  

Betreff: Bereitstellung der anteiligen Kofinanzierung für das Regionalmanagement LEADER für den Förderzeitraum 2007 – 2013
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Eichelbaum, Karola
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Ausschuss für Finanzen
Bearbeiter/-in: Moor, Karola  Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus
   Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
13.08.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus Empfehlung
13.08.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Tourismus (offen)     
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.08.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt vor dem Hintergrund der Sicherung der für die Region bereits avisierten Fördermittel des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes die Bereitstellung der anteiligen Kofinanzierung für das von der EU für den Förderzeitraum 2007 – 2013 geforderte Regionalmanagement LEADER in Höhe des auf die Hansestadt Anklam entfallenden anteiligen Finanzierungsbetrages von rd. 2.000,00 EUR/Jahr.

 

Die Mittel sind ab dem Haushaltsjahr 2008 bis zum Ende der Förderperiode (2013) jährlich in den Haushalt der Hansestadt Anklam einzustellen.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der vorrangigen Kofinanzierung durch Dritte (z. B. Landkreis Ostvorpommern).

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen des methodischen Schwerpunktes 4 (LEADER) des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes für den Förderzeitraum 2007 – 2013 sollen die für die kreisliche Gesamtentwicklung bedeutsamen Vorhaben gefördert werden.

Es sind vorzugsweise Investitionen der Dorferneuerung, Flurneuordnung, ländlicher Wegebau, touristische Infrastruktur, Schaffung von Dienstleistungseinrichtungen, Agrarförderung, Landschaftspflege etc. in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern zuwendungsfähig.

Die Hansestadt Anklam ist auf Grund ihrer Einwohnerzahl zwar innerhalb des Stadtgebietes nicht, jedoch in Stadtrandbereichen, Teilorten  und in Bereichen von Verknüpfungsmaßnahmen mit dem Umland zuwendungsfähig (bspw. Dorferneuerungsmaßnahmen, Vorpommersche Dorfstraße).

 

Seit dem 13.06.2007 läuft eine diesbezügliche Wettbewerbsausschreibung des Landes MV für den Schwerpunkt „LEADER“, für den im Förderzeitraum 2007 – 2013 Mittel in Höhe von ca. 5 – 6 Mio EUR für Investitionen im ländlichen Raum  für die Region OVP bereitgestellt werden sollen.

 

Die Wettbewerbsausschreibung des Landes stellt zur Bedingung, in den fest definierten LEADER - Regionen „Lokale Partnerschaften“ (LAG-Leader-Aktionsgruppe) zu gründen, die sich mit der gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie (GLES) um Fördermittel bewerben können. Diese regionalen LAG’s  müssen rechtsfähig organisiert sein und setzten sich aus 10 stimmberechtigten Partners unterschiedlicher sozial-ökonomischer Bereiche zusammen.

Die LAG befindet sich in Gründungsvorbereitung und arbeitet bereits an der Erstellung des GLES.

(Zusammensetzung: u.a.  LK OVP, gBQG, STAUN, Stiftung Odermündung, ASB, Bauernverband, Amt für Landwirtschaft, Amt für Raumordnung und Landesplanung, Landfrauenverband, Amt Anklam Land, Amt Züssow, IHK, Tourismusverein Usedom, Naturpark Usedom, Verein Vorpommersche Dorfstraße).

Die LAG muss sich allerdings eines kompetenten Regionalmanagements bedienen, welches zu 80% aus EU-Mitteln und zu 20% aus Öffentlichen Mitteln (Kofinanzierungsbedarf) der Region finanziert wird. Das Regionalmanagement übernimmt die Aufgaben des bisherigen Regionalmanagement Stiftung Odermündung. (u. a. Management, Koordinations- und  Beratungsstelle)

 

Der Kofinanzierungsanteil für den gesamten Landkreis beträgt für das Regionalmanagement OVP 15.000EUR/ Jahr. Diese regionalen Konfinanzierungsmittel müssen vom Landkreis oder Gebietskörperschaften der Region OVP getragen werden. Der Landkreis  kann auf Grund seiner finanziellen Haushaltssituation die erforderliche Finanzierung nicht sichern. (Anlage)

 

Um die zur Verfügung stehenden LEADER-Mittel für den Landkreis OVP nicht verloren gehen zu lassen, besteht als einzige Alternative die Absicherung der Finanzierung des Eigenanteils durch die Ämter und amtsfreien Gemeinden. Dabei sollen die finanziellen Anteile nach bestehender Einwohnerzahl/Gemeinde aufgeschlüsselt werden.

 

Die Sicherstellung der Kofinanzierung aus der Region muss in der GLES( gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie) verbindlich festgeschrieben und bis zum 30.09.2007 im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz vorgelegt werden.

 

Wird der Nachweis über die 20%-ige Kofinanzierung des Regionalmanagements (Eigenanteil öffentlicher Mittel) bis zum genannten Stichtag nicht erbracht, ist der Landkreis Ostvorpommern aus dem LEADER-Programm für den gesamten Förderzeitraum ausgeschlossen. Die für den Landkreis OVP vorgesehenen Mittel werden in diesem Fall auf die LEADER - Regionen in Mecklenburg-Vorpommern umverteilt, was bedeutet, dass der gesamten Region OVP für seine förderwürdigen Projekte ca. 5 - 6 Mio EUR unwiederbringlich verloren gehen.

Das bedeutet, dass auch die Hansestadt Anklam keine Mittel zur Finanzierung von LEADER- Maßnahmen erhalten wird.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf die Hansestadt Anklam würde ein jährlicher Kofinanzierungsanteil von ca. 2.000,00EUR entfallen, der ab 2008 im städtischen Haushalt bis zum Ende der Förderperiode 2013 zu sichern ist.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Schreiben des Landkreises OVP vom 18.07.2007