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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Ein Unternehmen hat bei der Hansestadt Anklam den Antrag gestellt, Grundstücke im Gewerbegebiet Süd-Ost zur Ansiedlung eines Unternehmens zu erwerben. Der Antrag liegt der Stadtvertretung im Rahmen der Beschlussvorlage FB1/011/2007 zur Entscheidung vor.
In Vorbereitung der Investition wurden durch das Unternehmen bereits benachbarte Flächen (ehemals Trio-Möbel) erworben. In einer ersten Phase beabsichtigt das Unternehmen auf den erworbenen Flächen sowie den daneben liegenden zum Kauf beantragten städtischen Baufeldern 1.1 und 1.2 (Teilfläche) des Gewerbegebietes (siehe Anlage) Teile des Unternehmens anzusiedeln.
In Vorbereitung dessen beantragte das Unternehmen unbeschadet der Rechte der Hansestadt Anklam beim Bauordnungsamt des Landkreises Ostvorpommern zur Ansiedlung des Unternehmens auf dem oben beschriebenen Grundstück eine Befreiung von den Festsetzungen des betroffenen Bebauungsplanes. Der Befreiungsantrag beinhaltet die Änderung der Festsetzungen von bisher „öffentliche bzw. private Grünanlage“ und „Umgrenzung von Flächen, die für den Erhalt bzw. die Bepflanzung mit Bäumen und Sträucher vorgesehen sind“ in „Gewerbegebiet“.
Der betroffene Bereich befindet sich zwischen dem Flurstück 205/17 und den Baufelder 1.1 und 1.2 (in der Anlage als Änderungsbereich gekennzeichnet).
Das Vorhaben erfordert es, dass der Bebauungsplan 7–1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“ geändert wird; nach Aussage des Antragstellers schränkt eine Bepflanzung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Nutzung der zu errichtenden Anlage ein. Der Antragsteller bietet an, eine Ersatzpflanzung auf dem schon erworbenen Grundstück (ehemals Trio-Möbel) vorzunehmen.
Der Befreiungsantrag des Unternehmens berührt die Grundzüge der Planung. Insofern scheidet die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens und Ankopplung an die 2. Änderung des Bebauungsplanes (Vereinfachtes Verfahren zur Bebauungsplanänderung zur Absicherung einer Gewerbeansiedlung auf den Baufeldern 2.1 und 2.2) aus. Die Verwaltung empfiehlt eine 3. Änderung des Bebauungsplanes 7–1992 vorzunehmen, wobei das Verfahren im Interesse des Unternehmens zügig durchzuführen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Die im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen. Der Antragsteller würde nach Beschlussfassung darüber informiert werden.
Anlagen:
Übersichtsplan