Drucksache - CDU/018/2007  

Betreff: Kostenübernahme bei Klageverfahren
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Böttcher, Joachim
Federführend:Fraktion CDU Beteiligt:Fraktion CDU
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.03.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Grundsatzbeschluss:

Die Hansestadt Anklam übernimmt die Anwaltskosten für alle Stadtvertreter, die im Rahmen der  Erledigung ihrer Aufgaben in den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen gerichtlich belangt werden.

 

2. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, dass die Kosten für eine Verteidigung der Mitglieder des Aufsichtsrates gegen eine Klage des Herrn Galander wegen Untreue und Ausschreibungsbetruges durch die Stadt Anklam zu übernehmen sind.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Am 01.06.2004 erstattete Herr Galander Strafanzeige u. a. gegen die Mitglieder des Aufsichtsrates der GWA wegen Untreue und Ausschreibungsbetruges. Am 07.10.2005 teilte die Staatsanwaltschaft Stralsund Herrn Galander mit:

 

„… mit Verfügung vom 26.09.05 habe ich das Verfahren gegen die Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.“

 

„…, dass eine Pflicht zur Ausschreibung nicht bestand …“

(Nachzulesen in der Akte auf S. 101 und 102.)

 

Trotz klarer Aussagen der Staatsanwaltschaft hat Herr Galander gegen die Einstellung des Verfahrens durch Herrn Dr. Nelles Widerspruch einlegen lassen, so dass die Aufsichtsratsmitglieder sich einen Anwalt zur Verteidigung nehmen mussten.

 

Zu klären wird abschließend sein, ob der von Herrn Galander gewollte Klageweg durch ihn selbst zu bezahlten ist, denn diese Fragen der Anzeigen hätten unter Einbeziehung unseres Volljuristen, Herrn Bernd Lange, im eigenen Hause geklärt werden können.