Drucksache - Fin/358/2007  

Betreff: Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2006
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Brasch, Angelika
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Brasch, Angelika   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
12.03.2007 
Sitzung des Finanzausschusses      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.03.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Bezug § 52 Kommunalverfassung M-V (KV M-V)

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 28.09.2006 sind die Einnahmen

und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes für die II. Nachtragshaushaltssatzung 2006 wie folgt festgesetzt worden:

 

1. im Verwaltungshaushalt

    die Einnahmen auf                                                  14.134.500 EUR

    die Ausgaben auf                                       14.283.600 EUR

2. im Vermögenshaushalt

    die Einnahmen und Ausgaben auf               5.752.200 EUR

 

Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Ausgaben (Überschreitung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Ausgaben (Ausgaben, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) im Haushaltsablauf nicht ausschließen.

 

 

 

Anzeigepflichtige überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben nach

§ 34 (1) KV M-V entfallen

 

auf den Verwaltungshaushalt in Höhe von                             17.329,21 EUR

auf den Vermögenshaushalt in Höhe von                            11.277,38 EUR

 

Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplanmäßigen Ausgaben wie folgt zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt                                             13.165,10 EUR

im Vermögenshaushalt                                                      0,00 EUR

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) Satz 1 KV M-V und nach Dienstanweisung 03/03 der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplanmäßigen                          Ausgaben davon in folgender Höhe zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt                                              4.164,11 EUR

im Vermögenshaushalt                                              11.277,38 EUR

 

Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 52 KV M-V besteht, da die aufgeführten Ausgaben zeitlich und sachlich unabweisbar sind und die Deckung aus Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet ist.

                                                                                                                                           

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1              Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Bürgermeister genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Anlage 2              Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Hauptausschuss genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben