Drucksache - Fin/351/2007  

Betreff: Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Butzke, Detlef Dr.
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
22.01.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
01.02.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan mit dem

      dazugehörigen Beteiligungsbericht und die Haushaltssatzung 2007, die              

              im Verwaltungshaushalt

- die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils                                     14.039.400 EUR

            im Vermögenshaushalt

              - die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils                                        3.445.900 EUR

 

              - den Gesamtbetrag der Kredite auf                                                                     0 EUR

              - den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                 366.700 EUR

              - den Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          1.403.900 EUR

              - die Hebesätze für die Grundsteuer A auf                                            250 v.H.

                                       für die Grundsteuer B auf                                           350 v.H.

                                          für die Gewerbesteuer auf                                          350 v.H.

              festsetzt.

2.              Das nach § 45 Kommunalverfassung aufzustellende und gemäß § 2 Abs. 2, Ziffer 2

              Gemeindehaushaltsverordnung dem Haushaltsplan beizufügende Investitions-

programm  mit seinen Festsetzungen für die Jahre 2006 bis 2010  wird zustimmend zur

Kenntnis genommen.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

  1. Die Stadt Anklam hat nach § 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können somit alle Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden.

 

  1. Nach mehrjährigen Konsolidierungsbemühungen ist es gelungen den Haushaltsplan 2007 sowie den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2008 bis 2010 auszugleichen. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes konnte allerdings nicht vollständig aus den üblicherweise dafür vorgesehenen Deckungsmitteln geschafft werden. Gemäß dem Erlass des Innenministers zur Erarbeitung des Haushaltsplanes 2007 mussten dafür Erlöse aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 314 TEUR vom Vermögenshaushalt zugeführt werden. Diese werden im Haushaltsjahr 2007 nicht zur Deckung von Investitionen im Vermögenshaushalt zur Verfügung stehen.  

 

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2007 sieht folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr vor:

 

 

 

Ansatz 2006

EUR

Ansatz 2007

EUR

Veränderung

EUR

1.

Haushaltsplan

 

 

 

 

 

- Verwaltungshaushalt

   Einnahmen

   Ausgaben

 

14.134.500

14.283.600

 

14.039.400

14.039.400

 

-95.100

         -244.200

 

- Vermögenshaushalt

   Einnahmen und Ausgaben

 

5.752.200

 

3.445.900

 

-2.306.300

2.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

davon für Umschuldung

1.619.700

1.619.700

0

0

-1.619.700

-1.619.700

3.

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

150.000

366.700

216.700

4.

 

Höchstbetrag der Kassenkredite

1.413.400

1.403.900

-9.500

5.

Die Hebesätze wurden wie folgt

festgesetzt: - Grundsteuer A

                   - Grundsteuer B

                   - Gewerbesteuer

 

250 v. H.

350 v. H.

350 v. H.

 

250 v. H.

350 v. H.

350 v. H.

 

0 v. H.

0 v. H.

0 v. H.

 

 

4. Verwaltungshaushalt

 

Der Verwaltungshaushalt 2007 konnte durch die Zuführung von Grundstückserlösen aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 314.200 EUR ausgeglichen werden. Der planerische Fehlbedarf aus dem Jahre 2006 in Höhe von 149.100 EUR wurde in den Haushalt 2007 eingestellt. Bei den Personalkosten sind die Auswirkungen des Auslaufens des Haustarifvertrages ab dem 1.7.2007 berücksichtigt. 

 

 

5. Vermögenshaushalt

 

Die Verringerung des Volumens im Vermögenshaushalt gegenüber 2006 resultiert weniger aus einem Rückgang des tatsächlichen Investitionsvolumens als vielmehr aus Zuführungsbuchungen zwischen dem VmH und VwH (ca. 460 TEUR) und Umschuldung von Krediten ( ca. 1,6 Mio EUR ) im Haushaltsjahr 2006.

 

6. Entwicklung des Schuldenstandes

     

    Infolge des nur durch die Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt (Grundstückserlöse) zu deckenden Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt ist eine Kreditaufnahme in 2006 nicht  geplant. Die planmäßige Tilgung wird zu einer Reduzierung des Schuldenstandes per 31.12.2007 von derzeit 565 EUR/EW  auf 550 EUR/EW führen. Im Verlaufe der Jahre 2008 bis 2010 sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren Neuverschuldungen planbar, so dass sich die aus dem Schuldendienst ergebenden Belastungen im Verwaltungshaushalt durch  die aufgenommenen Kredite weiter verringern.

 

7. Entwicklung der  Allgemeine Rücklage

 

Der Bestand der Allgemeinen Rücklage am 1.1.2007 beträgt 180 TEUR. Das entspricht nicht ganz der  Pflichtrücklage, die eine Höhe von 225 TEUR ausweisen sollte.

 

8. Entwicklung der  Bürgschaften

 

    Durch die positive Entwicklung der Reduzierung der Bürgschaftshöhe ist per 31.12.2005

    ein Stand der Bürgschaften in Höhe von 12,44 Mio EUR zu verzeichnen, welcher sich

    auch im Jahr 2006 nicht verändert hat. 

 

 

Auch ohne formales Konsolidierungskonzept müssen weiterhin erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die Haushaltswirtschaft der Hansestadt Anklam nachhaltig ausgeglichen zu gestalten. Insbesondere der nach wie vor hohe Investitionsbedarf  erfordert die Schaffung von Freiräumen im Verwaltungshaushalt durch weitere Einsparungen .