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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Satzung zur Erhebung von Gebühren für das Benutzen der Anlagen und Einrichtungen des Wasserwanderrastplatzes (WWRP) in der Hansestadt Anklam.
Sachdarstellung:
Seit dem Mai 2003 betreibt die Kanustation Enke im Auftrag der Hansestadt Anklam den Wasserwanderrastplatz. Die kleine Marina am Entensteig hat inzwischen bei den Wassersportlern, Hausbootvermietern, Paddlern und auch Radfahrern in Sachen Liegeplätze und Übernach-tungsmöglichkeiten einen guten Zuspruch. Die moderne Ausstattung, die relative Nähe zur Innenstadt mit allen notwendigen Dienstleistungen vor Ort und der gute Service kommen bei den Wassersportgästen aus ganz Deutschland und dem Ausland gut an. Steigende Gäste- und Umsatzzahlen bestätigen das.
Trotzdem ist eine kostendeckende Bewirtschaftung des Wasserwanderrastplatzes natürlich nicht möglich, allein schon wegen der jährlichen Abschreibungen in Höhe von ca. 51.600,00 EUR. Die Hansestadt Anklam ist aber durchaus bestrebt, die eigentlichen Bewirtschaftungskosten durch eine Verbesserung der Einnahmesituation ausgleichen zu können. Immer wieder wurde durch Gäste des Wasserwanderrastplatzes den Betreibern gegenüber betont, dass die Gebühren in Anklam im Vergleich zu anderen Häfen recht moderat sind.
Auf Vorschlag und in enger Zusammenarbeit mit der Kanustation Enke wurde eine Gebühren-anpassung vorgenommen, die aus Sicht der Stadtverwaltung geeignet ist, sowohl die Einnahme-situation für die Stadt Anklam zu verbessern, aber trotzdem die Besucher des Wasserwanderrast-platzes finanziell nicht überfordern wird.
Durch die Gebührenerhöhung rechnet die Stadtverwaltung Anklam mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1.700,00 EUR.
Anlagen:
Gebührensatzung
Gebührenkalkulation
Beiblatt mit Gebührenübersicht neu/alt
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührenkalkulation (170 KB) | ||||
2 | Beiblatt mit Ge+hrenübersicht alt - neu (142 KB) | ||||
3 | Gebührensatzung (32 KB) | (71 KB) |