Drucksache - RPA/005/2007  

Betreff: Verfahrensweise zur Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Jasinski, Renate
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Beteiligt:Rechnungsprüfungsausschuss
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
01.02.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung ergänzt ihren Beschluss zu Ziffer 2 der DS Fin/344/2006 (Jahresrechnung 2005 – Beschlussfassung und Entlastung) gemäß einer Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde dahingehend, dass dem Bürgermeister Gelegenheit gegeben wird bis zum 31.03.2007 schriftlich zu den in den Prüfberichten „Leipziger Allee“ und „Diverse Haushaltsstellen“ getätigten kritischen Bemerkungen Stellung zu nehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt auf der Basis der ihm dann vorliegenden Unterlagen zu prüfen und der Stadtvertretung bis spätestens zum 3.5.2007 im Rahmen einer Beschlussvorlage eine Empfehlung zu unterbreiten. Daraus soll hervorgehen ob gegebenenfalls zu bestimmten Sachverhalten seitens der Stadt konkret definierte Forderungen gegenüber dem Bürgermeister geltend gemacht werden sollten, deren Erfüllung Voraussetzung für eine Entlastung im Rahmen der Jahresrechnung 2005 wären oder ob dem Bürgermeister Entlastung erteilt werden soll.

 

Sollte die diesbezüglich vorzulegende Beschlussvorlage gegebenenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass dem Bürgermeister keine Entlastung erteilt werden sollte, ist diesem vor Einreichung der Vorlage Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

1.              Der Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses zu Ziffer 2 der DS Fin/344/2006 (Jahresrechnung 2005 – Beschlussfassung und Entlastung) kam aus redaktionellen Gründen bedauerlicherweise nicht zur Abstimmung. (Anlage 1)

 

2.              Das anliegende Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 02.01.2007 fordert gemäß § 61 (3) KV M-V die Angabe konkreter Gründe für die Nichtentlastung eines Bürgermeisters. (Anlage 2)

 

Die Ablehnung einer schriftlichen Stellungnahme dürfte definitiv kein Grund für eine Nichtentlastung sein. Vielmehr dürften nur konkrete Verstöße gegen das Haushalts- bzw. Kassenrecht maßgeblich sein.