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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss stimmt aufgrund der Dringlichkeit entsprechend § 35 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V einer überplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 5910.54100 – Wasserwanderrastplatz – Stromkosten – in Höhe von 636,00 Euro zu.
Die Deckung erfolgt aus der HHSt. 5910.110 000 Wasserwanderrastplatz – Benutzungsgeb. u. ähnl. Entgelte.
Sachdarstellung:
Finanzsituation der beantragenden HHSt.:
Haushaltssoll: 1.300,- EUR
- Anordnungssoll 832,- EUR
= verfügbar 468,- EUR
In der HHSt. 5910-541000 – Wasserwanderrastplatz – Stromkosten – sind zurzeit Mittel in Höhe von 468,00 EUR verfügbar. Dieser Betrag ist nicht ausreichend, um die noch in diesem Haushaltsjahr anstehende Jahresrechnung in Höhe von 766,00 EUR, fällig am 01.11.2006, und Abschlagszahlungen in Höhe von je 169,00 EUR, fällig am 01.12. und 29.12.06, zu begleichen.
Aufgrund der diesjährigen hochsommerlichen Temperaturen wurde der Wasserwanderrastplatz stärker als im Vorjahr frequentiert. Dies führte unweigerlich zu einem Mehrverbrauch an Stromkosten.