Drucksache - OA/025/2006  

Betreff: Vereinbarung zwischen dem Landkeis Ostvorpommern und der Hansestadt Anklam zur Vermeidung von Personalübergang
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Bierwerth
Federführend:Ordnungsamt Beteiligt:Ordnungsamt
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
18.09.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
28.09.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Ostvorpommern zur Umsetzung des § 90 des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes M-V in der vorgelegten Fassung zu.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Das am 23.05.2006 durch den Landtag beschlossene Verwaltungsmodernisierungsgesetz wurde am 31.05.2006 verkündet. Durch Aufgabenverlagerungen vom Landkreis auf die Ämter und amtsfreien Gemeinden soll die Bürgernähe der örtlichen Verwaltungen gestärkt werden.

 

Die neuen Zuständigkeiten sind vorrangig beim Ordnungsamt angesiedelt (Anlage 1). Das Gesetz sieht vor, dass die amtsfreien Gemeinden und Ämter anteilig Arbeitnehmer zu übernehmen haben, die bislang beim Landkreis mit der Aufgabenerfüllung betraut waren (Anlage 2).

 

Die Finanzierung der Neuzuordnung der kommunalen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erfolgt durch eine Aufstockung der Finanzmittel nach dem FAG.

 

Die Ämter und amtsfreien Gemeinden unseres Kreises bildeten zur Umsetzung der Funktionalreform eine Arbeitsgemeinschaft, die sich hauptsächlich mit der  Personalübernahme beschäftigte. Alle Beteiligten waren sich einig, dass diese nicht in Frage kommt und die zuge-

wiesenen Aufgaben auf die vorhandenen Mitarbeiter verteilt werden müssen. Nach zähen Verhandlungen mit der Landrätin wurde eine  einvernehmliche Lösung erzielt (Anlage 3).

Von den Konnexmitteln in Höhe von ca. 1,75 EUR pro Einwohner treten die Ämter und amtsfreien Gemeinden 0,50 EUR jährlich bis Ende 2009 an den Landkreis ab, dieser kompensiert damit seine Kosten für das verbleibende Personal.

 

Bevor der Bürgermeister das für die Hansestadt Anklam günstige Verhandlungsergebnis mit der Landrätin vertraglich besiegeln kann, ist gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V die Zustimmung der Stadtvertretung erforderlich (Anlage 4: Vertragsentwurf).