Drucksache - 2023/FB1/658  

Betreff: üpl-Ausgabe zur Deckung des Fehlbedarfs im Produkt 54100, Maßnahme 3363, Produktsachkonto 7852200 für die Vergabe des Auftrags für den "Neubau eines Kreisverkehrs Friedländer Landstr./Leipziger Allee/Friedländer Landstr."
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Häusler, Katharina
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
02.02.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für das HH-Jahr 2023 zur Finanzierung von Baukosten in Höhe von 350.000,00 EUR zu Gunsten des Produktsachkontos 54100 – 3363 – 7853200 „Gemeindestraßen - Neubau eines Kreisverkehrs Friedländer Landstr./Leipziger Allee/Friedländer Landstr.“

Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben des Produktsachkontos 12600-3205-7852200 „Freiwillige Feuerwehr/Katastrophenschutz - Bauliche Investitionen FFW-Gebäude Anklam

 

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Sachdarstellung:

Das Bauvorhaben „Neubau eines Kreisverkehrs am Knoten Friedländer Landstr./Leipziger Allee/Friedländer Landstr.“ ist ein förderfähiges Bauvorhaben entsprechend der Richtlinie KommStrabauFöRL M-V und wird über das Straßenbauamt Neustrelitz mit 65 % der förderfähigen Baukosten gefördert. Die Förderfähigkeit für dieses Bauvorhaben und somit die Zusage zur Förderung entsprechend der o.g. Richtline liegt im Fachbereich 1 vor. Der Förderzeitraum für Straßenbauvorhaben nach der Richtlinie KommStrabauFöRL M-V endet zum Jahresende 2024 aus. Eine Fortführung dieses Förderprogramms ist derzeit ungewiss.

 

Gemäß § 50 KV M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die für dieses Bauvorhaben zu erwartenden Baukosten wurden im August 2021 entsprechend den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Marktregularien eingeschätzt und geplant. Die wirtschaftlichen Umstände, welche derzeit die Industrie sowie den Mittelstand beherrschen, waren zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar und somit nicht kalkulierbar. Das Bauvorhaben ist auf Grund der Beendigung des o.g. Förderprogramms in 2024 notwendig und zugleich zeitlich unaufschiebbar. Der Bau dieses Kreisverkehrs ist ohne die in Aussicht gestellte Förderung nicht leistbar. Die Maßnahme wird gemeinsam mit der GKU zur Sicherung der Leistungsfähigkeit von TW, SW und RW-Leitungen durchgeführt; diese Arbeiten sind nicht weiter aufzuschieben. Weiterhin wird im Kreuzungsbereich ein Löschwasserbehälter eingebaut, der zur Sicherheit der Löschwasserversorgung beiträgt. Daher ist die Maßnahme unabweisbar. Die Deckung muss ebenfalls gewährleistet sein.

 

Im Produktsachkonto 12600 – 3205 – 7852200 „Freiwillige Feuerwehr/Katastrophenschutz - Bauliche Investitionen FFW-Gebäude Anklam für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses stehen im HHJ 2023 HH-Eigenmittel in Höhe von 560.000,00 EUR zur Verfügung. Diese Mittel werden im laufenden HH 2023 in voller Höhe nicht verausgabt. Demzufolge können hier die benötigten Mittel in Höhe von 350.000,00 EUR zur Verfügung gestellt werden. Folglich ist die Deckung gewährleistet und die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Ausgabe gegeben.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushaltsansatz im Produktsachkonto 12600-3205-7852200 „Freiwillige Feuerwehr/Katastrophenschutz - Bauliche Investitionen FFW-Gebäude Anklam in Höhe von 560.000,00 EUR steht zur freien Verfügung und wird zur Deckung des Fehlbedarfs in der Maßnahme 54100-3363 „Gemeindestraßen - Neubau eines Kreisverkehrs Friedländer Landstr./Leipziger Allee/Friedländer Landstr.“ in Höhe von 350.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Plan (einschl. EÜ)

Ist

Fördermittel

   650.000€

   926.400€

Baukosten

1.236.200€

1.855.000€

 

   586.200€

   928.600€

 

 

  -342.400€

Die Tabelle zeigt die Herleitung des Fehlbetrags in Höhe von 342.400€.

 

Weitere Kosten für Planung/Bauüberwachung sowie mit der zu installierenden Kunst zusammenhängende Kosten werden für 2024 neu geplant.

Die für die Feuerwehr benötigen Mittel werden ebenfalls für 2024/2025 neu geplant.

 

 

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Anlagen:

 keine