Drucksache - 2022/FB2/292  

Betreff: Anpassung von Richtlinien und Satzungen der Hansestadt Anklam an umsatzsteuerrechtliche Anforderungen gemäß StÄndG 2015 im Zusammenhang mit § 2b UstG
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
05.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Empfehlung
06.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Kultur ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
07.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1 2. Änderung der VWRi Benutzungs- und EntgeltO von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Anklam  
1a Verwaltungsrichtlinie zur Benutzung- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Anklam  
5a Biblikothek Benutzungs- und Gebührensatzung.pdf  
6 1. Änderung der Museumsbenutzungs- und Gebührensatzung.pdf  
6a Museumsbenutzungs- und Gebührensatzung.pdf  
2 1. Änderung Abgabensatzung für das öffentliche Hafengebiet der Hansestadt Anklam.pdf  
2a Abgabensatzung für das öffentliche Hafengebiet der Hansestadt Anklam.pdf  
3 1. Änderung Friedhofsgebührensatzung.pdf  
3a Friedhofsgebührensatzung.pdf  
4 2. Änderung Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Anlage Gebührentarif).pdf  
4b Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Anlage Gebührentarif).pdf  
4a Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr.pdf  
5 1. Änderung der Biblikothek Benutzungs- und Gebührensatzung.pdf  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß StÄndG 2015 im Zusammenhang mit § 2b UstG in der jeweils geltenden Fassung die Anpassung der nachfolgenden Richtlinie und Satzungen an die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen mit den in den Anlagen 1 bis 6 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen:

 

a)               2. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Anklam

 

b)               1. Änderung der Abgabensatzung für das öffentliche Hafengebiet der Stadt Anklam (Hafenabgabensatzung)

 

 

c)               1. Änderung der Friedhofssatzung der Hansestadt Anklam für den Kommunalen Friedhof

 

d)               2. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr

 

e)               1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek ,,Johann Christoph Adelung" der Hansestadt Anklam

 

f)                 1. Änderung der Museumsbenutzungs- und Gebührensatzung der der Hansestadt Anklam.

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Durch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I 2015, 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. Nach dem derzeit noch geltenden § 2 Abs. 3 UStG sind die jPöR grundsätzlich nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA gemäß § 4 KStG) Unternehmer im Sinne des UStG. Nur die durch einen BgA erzielten Umsätze sind demnach umsatzsteuerbar und gegebenenfalls auch umsatzsteuerpflichtig. Die durch § 2 Abs. 3 UStG begründete Unternehmereigenschaft steht jedoch nicht im Einklang mit Artikel 13 der MwStSystRL, an dem sich schon der BFH in seinen Urteilen in der Vergangenheit orientiert hat.

 

Der Gesetzgeber hat daher zur Anpassung der nationalen Rechtslage an die europarechtlichen Vorgaben die Unternehmereigenschaft der jPöR neu gefasst. Durch das Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG 2015) wurde § 2 Abs. 3 UStG ersatzlos gestrichen und ein neuer § 2b UStG in das Umsatzsteuerrecht eingeführt.

 

Durch die Streichung des § 2 Abs. 3 UStG sind jPöR künftig nicht mehr nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art Unternehmer im Sinne des UStG. Vielmehr finden die allgemeinen Grundsätze des § 2 Abs. 1 und 2 UStG Anwendung. Demnach ist Unternehmer, wer auf so weitere gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausgeübt. Gewerblich oder beruflich ist nach § 2 Abs.1 S. 3 UStG jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

 

Die Unternehmereigenschaft einer jPöR begründet sich nunmehr über ihre ausführenden Tätigkeiten, nicht mehr über das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art. Der Bezug zum KStG über den Betrieb gewerblicher Art (§ 4 KStG) entfällt damit. Insbesondere hat die wirtschaftliche Bedeutsamkeit der Tätigkeit, die ab einem Jahresumsatz von 45.000 Euro (bis Veranlagungszeitraum 2021: 35.000 Euro) seitens der Finanzverwaltung als ein Kriterium für das Vorliegen eines BgA unterstellt wird (R 4.1 Abs. 5 KStR 2022), für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung keine Relevanz mehr. Auch Tätigkeiten, mit denen geringere Umsätze erzielt werden, sind In Zukunft dem Unternehmen der jPöR zuzurechnen.

 

Ausnahmen zur Unternehmereigenschaft der jPöR enthalt lediglich der neue § 2b UStG. Eine jPöR ist vorbehaltlich des Absatzes 4 nicht als Unternehmer tätig, soweit sie Tätigkeiten ausübt, die der öffentlichen Gewalt obliegen (hoheitliche Tätigkeiten). Das Vereinnahmen von Beitragen, Gebühren, Zöllen oder sonstigen Abgaben in Zusammenhang mit den hoheitlichen Aufgaben ist unschädlich. Eine unternehmerische Tätigkeit ist gemäß Satz 2 aber auch im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt gegeben, wenn es im Falle einer Nichtbesteuerung zu „größeren Wettbewerbsverzerrungen“ kommen würde. Inwieweit eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt oder wann es zu einer größeren Wettbewerbsverzerrung kommt, ist nicht konkret geregelt. In den Absätzen 2 und 3 wurden allerdings Negativmerkmale zu Abgrenzungszwecken aufgenommen, auf die im Einzelfall abgestellt werden muss.

Die neue Rechtslage nach dem StÄndG 2015 in der am 01.01.2016 geltenden Fassung ist seit dem 01.01.2017 auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt werden. JPöR, die bis zum 31.12.2016 von der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 S. 3 UStG Gebrauch gemacht haben, können § 2 Abs. 3 UStG a. F. für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2023 ausgeführte Leistungen weiterhin anwenden (§ 27 Abs. 22a UStG).

 

Die Hansestadt Anklam hat die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG abgegeben. Die Neuregelungen des StÄndG 2015 finden somit erst auf Umsätze Anwendung, die nach dem 31. Dezember 2022 ausgeführt werden. Um den Anforderungen des Steueränderungsgesetzes zu entsprechen, ist ab dem 01.01.2023 die Anwendung und Ausweisung der Umsatzsteuer auf die betroffenen Umsätze sicherzustellen. Damit einher geht die Anpassung der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen, wie Richtlinien, Satzungen und Dienstanweisungen.

 

Eine über die Anpassung gemäß Steueränderungsgesetz hinausgehende Änderung ist nicht vorgenommen worden, die Änderungen betreffen ausschließlich die Umsatzsteuer.

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Anpassungen nach dieser Beschlussvorlage gemäß StÄndG 2015 im Zusammenhang mit § 2b UstG sieht die zusätzliche Erhebung von Umsatzsteuer auf die derzeit erhobenen Entgelte und Gebühren vor. Da die zukünftig erhobene und ausgewiesene Umsatzsteuer durch die Stadt an das Finanzamt abzuführen ist, stellt sich die vorgeschlagene Änderung somit für die Hansestadt Ankam haushaltsneutral dar.

 

Für Zahlungspflichtige ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Entgeltes oder der Gebühr in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese nicht (z.B. als Unternehmer) die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen können. Dann wäre auch für Zahlungspflichtige die Änderung kostenneutral.

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1

2. Änderung und Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Anklam in der Fassung vom 03.01.2017

 

Anlage 2

1. Änderung und Abgabensatzung für das öffentliche Hafengebiet der Stadt Anklam (Hafenabgabensatzung) in der Fassung vom 11.12.2002

 

Anlage 3

1. Änderung und Friedhofssatzung der Hansestadt Anklam für den Kommunalen Friedhof in der Fassung vom 01.01.2021

 

Anlage 4

2. Änderung und Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr in der Fassung vom 31.03.2017

 

Anlage 5

1. Änderung und Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek ,,Johann Christoph Adelung" der Hansestadt Anklam in der Fassung vom 11.04.2019

 

Anlage 6

1. Änderung und Museumsbenutzungs- und Gebührensatzung der der Hansestadt Anklam in der Fassung vom 19.02.2016

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 12 1 1 2. Änderung der VWRi Benutzungs- und EntgeltO von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Anklam (54 KB)      
Anlage 13 2 1a Verwaltungsrichtlinie zur Benutzung- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Anklam (1943 KB)      
Anlage 9 3 5a Biblikothek Benutzungs- und Gebührensatzung.pdf (1608 KB)      
Anlage 10 4 6 1. Änderung der Museumsbenutzungs- und Gebührensatzung.pdf (55 KB)      
Anlage 11 5 6a Museumsbenutzungs- und Gebührensatzung.pdf (1621 KB)      
Anlage 1 6 2 1. Änderung Abgabensatzung für das öffentliche Hafengebiet der Hansestadt Anklam.pdf (54 KB)      
Anlage 2 7 2a Abgabensatzung für das öffentliche Hafengebiet der Hansestadt Anklam.pdf (93 KB)      
Anlage 3 8 3 1. Änderung Friedhofsgebührensatzung.pdf (53 KB)      
Anlage 4 9 3a Friedhofsgebührensatzung.pdf (976 KB)      
Anlage 5 10 4 2. Änderung Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Anlage Gebührentarif).pdf (55 KB)      
Anlage 6 11 4b Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Anlage Gebührentarif).pdf (103 KB)      
Anlage 7 12 4a Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr.pdf (2002 KB)      
Anlage 8 13 5 1. Änderung der Biblikothek Benutzungs- und Gebührensatzung.pdf (55 KB)