Drucksache - 2022/FB3/058  

Betreff: Zustimmung der Stadtvertretung zum Abschluss einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung mit dem Amt Züssow
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Michael Galander Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
23.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
02.02.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Öffentliche-rechtliche Vereinbarung zwischen der Hansestadt Anklam und dem Amt Züssow  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stimmt gemäß § 165 Kommunalverfassung M-V dem Abschluss der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Amt Züssow über die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren aus dem Bereich Züssow in der Fundtieranlage Anklam zu.

 

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Sachdarstellung:

 

Die Fundtieranlage der Hansestadt Anklam verfügt über 14 Zwinger für Hunde und 4 Aufnahmestationen für Katzen. Während die vorübergehende Unterbringung von Katzen aufgrund einer geänderten Rechtslage zugenommen hat, ist die von Hunden rückläufig.

Dies ermöglicht es dem FB 3, im Rahmen der Amtshilfe das Veterinäramt des Landkreises zu unterstützen und gelegentlich aus tierschutzgründen dem Halter weggenommene Hunde aufzunehmen. Für die daraus erwachsenen Kosten kommt der Landkreis auf. In Kenntnis dieser Zusammenarbeit zwischen den Behörden fragte das Amt Züssow an, ob eine kurz-

fristige Betreuung von Fundhunden aus ihrem Zuständigkeitsbereich möglich sei. Erfahrungsgemäß werden dort 10 - 15 Hunde im Jahr eingefangen. Meist sind sie entlaufen

und werden nach kurzer Zeit wieder abgeholt. Das ist aus Anklam schneller möglich als von dem Tierhof Labömitz, mit dem das Amt auch zusammenarbeitet.

 

Die vorliegende Vereinbarung ist das Ergebnis der Gespräche der zuständigen Mitarbeiter der Verwaltungen. Die Kommunalverfassung M-V fordert die Zustimmung der Gemeindevertretung und die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Der Amtsausschuss Züssow tagt am 21.02.2023.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Im vergangenen Jahr wurden anhand der Zahlen von 2020 die Tagessätze für Fundtiere durch den FB 3 neu kalkuliert. Eine erneute Anpassung der Betreuungskosten ist möglich. Sonderausgaben wie Tierarztrechnungen begleicht das Amt Züssow direkt.

Der Verwaltungsaufwand ist dadurch gering. Die Einnahmen werden auf 1000,00 EUR geschätzt.

 

 

 

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Anlagen:

 

Entwurf Öffentliche-rechtliche Vereinbarung zwischen der Hansestadt Anklam und dem Amt Züssow

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Öffentliche-rechtliche Vereinbarung zwischen der Hansestadt Anklam und dem Amt Züssow (141 KB)