Drucksache - 2022/RPA/038  

Betreff: Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 für das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V i.V.m. § 64 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
15.08.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
25.08.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erteilt dem Bürgermeister Herrn Michael Galander in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung. 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum

31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.08.2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2020 zu empfehlen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen:

 

keine